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11.09.12 –
Kleine Anfrage (KA 6/7606) vom 22.08.2012 (KA 6/7606) mit Antwort der Landesregierung vom 11.09.2012 (Drs. 6/1412).
Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich frage die Landesregierung
1. Welches sachsen-anhaltische Ministerium ist federführend in die koordinierende Bund-Länder-Arbeitsgruppe entsandt worden?
2. Die Bundesländer sind aufgefordert, ihren Vollzugsbehörden in den jeweiligen Berufssparten möglichst einheitliche Vollzugskriterien an die Hand zu geben, damit über identische Anerkennungssachverhalte nicht von Bundesland zu Bundesland verschieden entschieden wird. Wie weit ist die Abstimmung zwischen der Landesregierung und den Regierungen anderer Bundesländer bezüglich der Vereinheitlichung der rechtlichen Regelungen bei der Anerkennungspraxis gediehen?
3. Welche sachsen-anhaltischen Vollzugsbehörden führen ab dem 1. April 2012 Anerkennungsverfahren auf Basis des Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen durch?
4. Wie viele Stellen müssen bzw. mussten zu diesem Zweck neu geschaffen werden, und wie wurden diese besetzt?
5. Nach welchen Vollzugskriterien arbeiten die sachsen-anhaltischen Vollzugsbehörden seit dem 1. April 2012, um die neuen Regelungen des Bundes umzuset-zen, und wie wurden diese Kriterien festgelegt?
6. Ist die Landesregierung an dem Aufbau der Informationsdatenbank zu ausländischen Abschlüssen „BQ-Portal“ durch das Bundeswirtschaftsministerium beteiligt? Wenn ja, nach welchen Kriterien und Verfahren entsteht die dortige Expertise? Falls nicht zutreffend, bitte begründen.
7. Wie rechtsverbindlich sind die bundesweiten Datenbanken zu ausländischen Abschlüssen „BQ-Portal“ und „Anabin“ für den Vollzug der Anerkennungsstellen in Sachsen-Anhalt sowie für die sachsen-anhaltische Gerichtsbarkeit (in Klagefällen)?
8. Welche landesrechtlichen Regelungen und Gesetze müssen verändert und dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes angepasst werden, um die Anerkennungspraxis von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen auch in Sachsen-Anhalt verbessern zu können?
9. Welche gesetzlichen Änderungen beabsichtigt die Landesregierung in die Wege zu leiten, um berufsrechtliche Regelungen für jene Berufe vorzunehmen, die in der Zuständigkeit des Landes Sachsen-Anhalt liegen?
10. Hat die Landesregierung eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet, um die Umsetzung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes in Niedersachsen zu koordinieren? Falls ja, wann wurde diese Arbeitsgruppe gegründet? Falls nein, bitte begründen.
11. Hat die Landesregierung eine Koordinierungsstelle für die Antragstellerinnen und Antragsteller vorgesehen, um ein effizientes Verfahren gewährleisten zu können? Falls ja, wo befindet sich diese Koordinierungsstelle? Falls nein, bitte begründen.
12. Welche Kooperation sieht die Landesregierung zwischen den Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, weiteren Kammern und Berufsverbänden sowie zuständigen Landesbehörden in der Frage der Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen vor?
13. Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung vor, um bei Teilanerkennungen eine Nachqualifizierung der Betroffenen zu unterstützen?
14. Sieht die Landesregierung in der Frage der Nachqualifizierungen eine Kooperation mit den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern und der Bundesagentur für Arbeit vor? Falls ja, wie wird diese Kooperation aussehen? Falls nein, bitte begründen.
15. Da Anträge auf Anerkennung einer Berufsqualifikation in Zukunft auch aus dem Ausland gestellt werden können, stellt sich die Frage: Haben auch Asylbewerberinnen und Asylbewerber während eines laufenden Asylverfahrens einen Rechts-anspruch auf die Bewertung ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen?
16. Sieht die Landesregierung Maßnahmen vor, um die Anerkennung von im Ausland erworbenen nicht reglementierten Hochschulqualifikationen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern? Falls ja, wie sehen diese Maßnahmen aus? Falls nein, bitte begründen.
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