Bilingualer Unterricht im Land Sachsen-Anhalt

Kleine Anfrage (KA 6/8995) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4678) vom 18.12.2015.

18.12.15 –

Kleine Anfrage (KA 6/8995) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4678) vom 18.12.2015.

Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 


Im Oktober 2013 veröffentlichte die Kultusministerkonferenz (KMK) einen Bericht über den Stand des bilingualen Unterrichts in der Bundesrepublik Deutschland. Darin empfiehlt sie eine bessere schulformübergreifende Förderung des bilingualen Unterrichts. In diesem Bericht stellt die KMK fest: „Der bilinguale Unterricht in der Bundesrepublik Deutschland hat sich bewährt, dies zeigt auch der kontinuierliche und stetige Zuwachs bilingualer Unterrichtsangebote. Der Zuwachs beruht auf der hohen Zufriedenheit der Beteiligten mit dem Unterricht sowie mit der sprachlichen und der fachlichen Kompetenz der Schülerinnen und Schüler. Da junge Menschen durch bilingualen Unterricht in besonderer Weise auf die Mehrsprachigkeit und Mobilität in einer immer stärker wirtschaftlich, kulturell und persönlich verflochtenen Welt vorbereitet werden, ist den Ländern die weitere Förderung des bilingualen Unterrichts ein Anliegen.” (Bericht: „Konzepte für den bilingualen Unterricht – Erfahrungsbericht und Vorschläge zur Weiterentwicklung“, KMK-Beschluss vom 17. Oktober 2013, S. 20).
Laut Berichten der Lehrerinnen und Lehrer in Sachsen-Anhalt ist jedoch ein Rückwärtstrend zu verzeichnen. Demnach wird der bilinguale Unterricht ab dem Schuljahr 2015/2016 reduziert. Auch im Vergleich der Bundesländer schneidet Sachsen-Anhalt in diesem Bereich schlecht ab.

Aus diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Seit wann und in welchen Fächern wird der bilinguale Unterricht in Sachsen-Anhalt angeboten? Bitte differenziert nach Schuljahrgang und jeweiliger Schule aufführen.

2. In welchen Schulen erfolgte eine Reduzierung der Stundenzuweisung für den bilingualen Unterricht in den letzten fünf Jahren einschließlich des Schuljahrs 2015/2016? Bitte differenziert nach Fächern, Schuljahrgang und jeweiliger Schule aufführen.

3. An welchen Schulen wird nur noch eine statt wie bisher mehrere bilinguale Klassen angeboten?

4. Mit welcher Begründung beschränkt die Landesregierung die Schulen gemäß Punkt 1.4 des Runderlasses (RdErl. des MK vom 24. März 1999, geändert am 27. Januar 2004) auf die Einrichtung von nur einem bilingualen Zug?

5. Welche Programme/Projekte/Pilotprojekte zur Förderung des bilingualen Unterrichts an Schulen wurden in den letzten zehn Jahren in Sachsen-Anhalt gefördert?

5.1. Mit welchen Mitteln wurden diese Programme/Projekte/Pilotprojekte finanziert?

5.2. Fand eine Evaluation des jeweiligen Programms/Projekts/Pilotprojekts statt? Was waren die Ergebnisse der jeweiligen Evaluation?

5.2.1. Wenn nicht, wann liegen die Ergebnisse der jeweiligen Evaluation vor?

6. Wie steht die Landesregierung der weiteren Förderung des bilingualen Unterrichts an Schulen gegenüber?

7. In welchem Umfang soll die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für den bilingualen Unterricht in Sachsen-Anhalt künftig stattfinden?

8. Sind hinsichtlich der Empfehlungen im oben genannten Bericht vom Oktober 2013 der KMK (S. 20f) seitens der Landesregierung Programme/Projekte/Pilotprojekte an Schulen zur künftigen Förderung des bilingualen Unterrichts geplant?

8.1. Wenn nein, erläutern Sie bitte, warum nicht.

9. Wann bedenkt die Landesregierung, die Empfehlungen im oben genannten Bericht vom Oktober 2013 der KMK (S. 20f) im Runderlass „Bilingualer Unterricht im Gymnasium“ (RdErl. des MK vom 24. März 1999, geändert am 27. Januar 2004) umzusetzen? Wenn eine Anpassung seitens der Landesregierung nicht vorgesehen ist, erläutern Sie bitte, warum nicht.

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Bildung | Parlament

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