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04.12.15 –
Kleine Anfrage (KA 6/8972) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4638) vom 04.12.2015.
Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bei jeder über Drittmittel beantragten Stelle einer Wissenschaftlerin/eines Wissenschaftlers entstehen der Hochschule Mehraufwendungen in Form von Verwaltung, Räumen, Laboren, Betriebskosten etc. Dieser Sachverhalt zeigt sich in der Praxis ebenfalls bei den Stiftungsprofessuren. Aus diesem Grund stellt unter anderem die DFG einen sogenannten „Overhead“ bereit, welcher jedoch nicht kostendeckend ist. Als Resultat müssen die Hochschulen bei den Drittmittelstellen finanziell anteilig eigenständig aufkommen.
Aus diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie viele Drittmittelprojekte warben die Hochschulen in Sachsen-Anhalt in den letzten fünf Jahren ein? Bitte nach Hochschule, Dauer und finanzieller Höhe des Projekts sowie Förderinstitution (z. B. öffentliche, private oder gemeinnützige Stiftungen, öffentliche oder private Mittelgeber, BMBF, DAAD, DFG, etc.) auflisten.
2. Wie hoch war der „Overhead“ bei jedem einzelnen eingeworbenen Projekt der letzten fünf Jahre? Bitte getrennt nach Hochschule sowie Fächergruppe (z. B. Natur-, Geistes- oder Wirtschaftswissenschaft) sowie Förderinstitution aufführen.
3. Wie hoch waren die entstandenen finanziellen Mehraufwendungen für die Hochschule bei jedem einzelnen eingeworbenen Projekt der letzten fünf Jahre? Bitte getrennt nach Hochschule sowie Fächergruppe (z. B. Natur-, Geistes- oder Wirtschaftswissenschaft) aufführen.
4. Inwieweit werden die entstandenen finanziellen Mehraufwendungen für die Hochschule durch einen „Overhead“ gedeckt? Bitte getrennt nach Hochschule, eingeworbenem Projekt sowie Fächergruppe (z. B. Natur-, Geistes- oder Wirtschaftswissenschaften) aufführen. Bitte in Prozent und absoluten Zahlen angeben.
5. Aus welchen Mitteln bewerkstelligen die Hochschulen die nicht durch den „Overhead“ gedeckten finanziellen Mehraufwendungen?
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