24.02.16 –
Kleine Anfrage (KA 6/9060) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4827) vom 24.02.2016.
Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Abgeordneter Olaf Meister(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
In der Antwort auf die Kleine Anfrage „Finanzielle Absicherung zur Tagebausanierung durch die MIBRAG GmbH“ (Drs. 6/4574) verweist die Landesregierung darauf, dass das LAGB keine Zuständigkeit bzw. Rechtsgrundlage für die Bewertung von Rückstellungen besitzt. Gleichzeitig werden in dieser Frage auch keine anderweitigen Hinweise in Verbindung mit der Zuständigkeit gemacht. Ferner wird darauf verwiesen, dass ein Prüfprozess gegenüber der MIBRAG im Hinblick auf mögliche Sicherheitsleistungen läuft, der allerdings erst nach den Müllskandalen in Vehlitz und Möckern überhaupt in Erwägung gezogen wurde.
Ich frage die Landesregierung:
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