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03.11.15 –
Der Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 6/4519) vom 3.11.2015. Die dazugehörige Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 6/4219) vom 1.7.2015 mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4424) vom 30.9.2015.
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, die bevorstehende Vorstellung des Zwi-schenberichts zum Klimaschutzprogramm 2020 zum Anlass zu nehmen:
- die Ziele des Klimaschutzprogramms 2020 auf ihre Realisierbarkeit zu überprüfen und Zwischenschritte sowie Fristen festzulegen,
- die Ziele des Klimaschutzprogramms 2020 im Hinblick auf ihren Beitrag zu den internationalen sowie nationalen Klimaschutzzielen zu überarbeiten und entsprechend ihres erwartbaren CO2-Minderungseffektes zu priorisieren,
- die überarbeiteten Ziele im Landeshaushalt zu verankern,
- ein Arbeitsprogramm für die Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2020 festzulegen, welches den vorgenannten Forderungen gerecht wird,
- in den Ausschüssen für Umwelt, Landesentwicklung und Verkehr sowie für Wissenschaft und Wirtschaft über den Fortgang der Überarbeitung des Klimaschutzprogramms 2020 zu berichten.
Begründung
Der Klimawandel findet statt. Die Folgen des Klimawandels haben Auswirkungen, die sich nicht nur auf Ökosysteme beschränken, sondern in viele Bereiche des täglichen Lebens hineinwirken. Das ist das wesentliche Ergebnis des ersten Monitoring-Berichtes zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel der Bundesregierung vom 23. Mai 2015. Auch in Sachsen-Anhalt findet der Klimawandel statt. Ein besonders einprägsames wie katastrophales Ergebnis des Klimawandels war das Juni-Hochwasser 2013. Um den globalen Temperaturanstieg auf maximal zwei Grad zu begrenzen, verfolgt die Bundesregierung das Ziel die CO2-Emissionen bis 2020 um 40 Prozent und bis 2050 um 80 bis 95 Prozent zu senken.
Sachsen-Anhalt verfügt mit dem Klimaschutzprogramm 2020 über ein Tableau an Zielen und Maßnahmen, die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten sollen. Für das Klimaschutzprogramm 2020 des Landes Sachsen-Anhalt soll im Sinne einer Halb-zeitbilanz Ende 2015 ein Zwischenbericht vorgelegt werden.
Die Antworten auf die Große Anfrage „Klimaschutz in Sachsen-Anhalt“ (Drs. 6/4424) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lassen Schlussfolgerungen zu, die der Überarbeitung des Klimaschutzprogramms 2020 dienen sollen: Die Antworten haben gezeigt, dass die formulierten Ziele und Maßnahmen nicht passgenau für die Erreichung der Klimaschutzziele sind und nachgeschärft werden müssen. Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe. Innerhalb jedes Aufgabenbereiches und über die Aufgabenbereiche hinweg ist eine Priorisierung der Ziele und Maßnahmen im Hinblick auf deren erwartbare Minderung von CO2-Emissionen, ihre Machbarkeit und deren Kosten notwendig. Schließlich müssen die formulierten Ziele und Maßnahmen mit Zwischenzielen und Fristen versehen werden, damit die Umsetzung evaluiert werden kann. Eine Verankerung im Landeshaushalt ist deshalb wichtig, damit Ressortverantwortlichkeiten geklärt werden.
Prof. Dr. Claudia Dalbert
Fraktionsvorsitzende
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