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13.03.12 –
Claudia Dalbert fordert in einem Antrag (Drs. 6/911) vom 13.03.2012 die Landesregierung auf zu prüfen, ob die Professorinnen und Professoren im Land angemessen bezahlt werden.
Der Landtag wolle beschließen:
1. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Regelungen zur Besoldung von Professorinnen und Professoren in Sachsen-Anhalt auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Es ist zu prüfen, ob die Einführung der so genannten W-Besoldung auch in Sachsen-Anhalt gegen das Prinzip der angemessenen Bezahlung von Beamtinnen und Beamten und damit gegen das Alimentationsprinzip des Art. 33 Abs. 5 GG verstößt.
2. Die Landesregierung wird beauftragt zu überprüfen, wie und nach welchen Kriterien in Sachsen-Anhalt die variablen Leistungsbezüge für Professorinnen und Professoren vergeben werden und ob diese dem Transparenzgebot entsprechen.
3. Falls die Überprüfung unter den Punkten 1 und 2 ergeben sollte, dass die W-Besoldung in Sachsen-Anhalt nicht verfassungsmäßig ist, wird die Landesregierung aufgefordert, darzulegen, welche finanziellen Auswirkungen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, 2 BvL 4/10 vom 14. Februar 2012) auf den Landeshaushalt bzw. auf das Budget der Hochschulen haben wird.
4. Falls die Überprüfung unter den Punkten 1 und 2 ergeben sollte, dass die W-Besoldung in Sachsen-Anhalt nicht verfassungsmäßig ist, wird die Landesregierung beauftragt, zu erläutern, wie sie mit den finanziellen Mehrkosten, die durch die Umsetzung des Urteils entstehen werden, umgehen wird.
5. Falls die Überprüfung unter den Punkten 1 und 2 ergeben sollte, dass die W-Besoldung in Sachsen-Anhalt nicht verfassungsmäßig ist, wird die Landesregierung aufgefordert, einen Vorschlag zur verfassungskonformen Neugestaltung der WBesoldung und zur transparenten Ausgestaltung der Zulagenvergabe vorzulegen.
Die Landesregierung wird gebeten, dem Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft die Berichterstattung zu den Punkten 1 bis 4 bis vor der parlamentarischen Sommerpause vorzulegen.
Begründung
Mit dem Gesetz zur Reform der Professorenbesoldung (Professorenbesoldungsreformgesetz – ProfBesReformG) vom 16. Februar 2002 beschloss der Bundesgesetzgeber eine grundlegende Änderung der Besoldung von Professorinnen und Professoren an deutschen Hochschulen. Im Rahmen dieser Reform wurde das C-Besoldungssystem durch die dienstaltersunabhängig ausgestatte W-Besoldung, die aus einem festen Grundgehalt und variablen Leistungsbezügen besteht, ersetzt. Das Besoldungssystem trat am 1. Januar 2005 in Kraft und blieb über die Jahre sehr umstritten.
Mit seinem Urteil vom 14. Februar 2012 hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden, dass die Regelungen zur Besoldung von Professorinnen und Professoren in Hessen verfassungswidrig seien. In der Begründung des Urteils heißt es, dass die W 2-Besoldung von Professorinnen und Professoren „evident unzureichend“ sei, da das Grundgehalt nicht ausreiche, „um dem Professor nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit einen angemessenen Lebensunterhalt zu ermöglichen.“
Hinsichtlich der Leistungszulagen kommt das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis, dass einheitliche Kriterien geschaffen werden müssen. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts müssten die Kriterien so bestimmt sein, dass Professorinnen und Professoren „unter klar definierten, vorhersehbaren und erfüllbaren Voraussetzungen einen einklagbaren Rechtsanspruch auf die Gewährung von Leistungsbezügen“ hätten.
Nach Auffassung des Gerichts haben Professorinnen und Professoren einen Anspruch auf ein höheres Grundgehalt und ein einklagbares Recht auf die Zahlung von Leistungszulagen. Die am 1. Januar 2005 eingeführte W-Besoldung verstößt damit gegen das Prinzip der angemessenen Bezahlung von Beamtinnen und Beamten.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verbindet ihren Antrag zur Überprüfung der Besoldung von Professorinnen und Professoren mit der Aufforderung zu Schlussfolgerungen, weil sie in diesem Bereich einen Verbesserungsbedarf sieht. Es ist davon auszugehen, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch Sachsen-Anhalt betrifft, da das Grundgehalt der Besoldungsgruppe W 2 auch hier vergleichbar gering ist. Die einbringende Fraktion geht davon aus, dass die Ergebnisse zu Schlussfolgerungen führen, wie zukünftig über eine Neugestaltung der W 2-Besoldung diskutiert werden könnte.
Prof. Dr. Claudia Dalbert
Fraktionsvorsitzende
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