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21.03.14 –
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema "Berufs- und Studienorientierung im Gymnasium verbindlich verankern" in der 64. Landtagssitzung, die Einbringung erfolgt durch Claudia Dalbert am Donnerstag Nachmittag.
Antrag
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Berufs- und Studienorientierung im Gymnasium verbindlich verankern
Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag von Sachsen-Anhalt stellt fest, dass in den Gymnasien des Landes eine systematische Berufs- und Studienorientierung kaum existiert.
Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf, ein Konzept zur systematischen Berufs- und Studienorientierung in den Gymnasien zu erarbeiten, mit dem die Schülerinnen und Schüler bei ihrer Berufsorientierung und beim Übergang in ein Studium oder in eine berufliche Ausbildung unterstützt werden.
Das zu erarbeitende Berufs- und Studienorientierungskonzept soll als Querschnittsthema in den Rahmenrichtlinien und Lehrplänen verankert werden.
Das Berufs- und Studienorientierungskonzept ist mit den Hochschulen, der Wirtschaft, den Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern abzustimmen.
Die Landesregierung soll über das Konzept zur Einführung einer systematischen Berufs- und Studienorientierung im Ausschuss für Bildung und Kultur sowie im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft berichten.
Begründung
Dem „Berufsbildungsbericht 2012 für das Land Sachsen-Anhalt“ ist zu entnehmen, dass in Sachsen-Anhalt jeder dritte Ausbildungsvertrag (31,0 %) vorzeitig aufgelöst wird. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 24,4 %. Im Bundesländervergleich hat Sachsen-Anhalt die dritthöchste Quote von Abbrechern und Abbrecherinnen nach Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. Insgesamt ist festzustellen, dass in Sachsen-Anhalt die Abbrecher- und Abbrecherinnenquote von 2005 bis 2011 von 22,8 % auf 31 % gestiegen ist.
Zudem zeigt der Berufsbildungsbericht, dass lediglich 17,2 % der 14.023 Bewerberinnen und Bewerber um einen Ausbildungsplatz über einen Abschluss mit Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Sachsen-Anhalt liegt mit 17,2 % weit hinter dem Bundesdurchschnitt, der ca. 30 % beträgt. Umgekehrt haben sich von den 6289 Schülerinnen und Schüler mit Hochschulzugangsberechtigung im Jahr 2011 2400 Schülerinnen und Schüler oder 38 % um einen Ausbildungsplatz beworben. Dagegen haben 3391 Schülerinnen und Schüler oder 54 % ein Studium in Sachsen-Anhalt begonnen. Der geringere Anteil von Abiturienten und Abiturientinnen, der sich um einen Ausbildungsplatz bemüht, kann als ein Hinweis darauf gewertet werden, dass die Schülerinnen und Schüler in den Gymnasien nur unzureichend auf den Übergang in die berufliche Ausbildung und die Berufswelt vorbereitet werden.
Auch was die Studienorientierung angeht, fehlt es in den Gymnasien des Landes an systematischen und verbindlichen Angeboten. Laut Zahlen des Statistischen Landesamts bricht mehr als jeder dritte Student/jede dritte Studentin in Sachsen-Anhalt sein/ihr Studium ab. Im Jahr 2012 haben 12.219 Studentinnen und Studenten die Hochschulen verlassen. Hiervon haben 6557 Studentinnen und Studenten das Studium erfolgreich beendet und 1024 haben die Hochschule gewechselt. Dagegen haben 4089 Studentinnen und Studenten die Hochschulen ohne einen Hochschulabschluss verlassen.
All dies zeigt, dass im Bereich der Berufs- und Studienorientierung in den Gymnasien ein dringender Nachholbedarf besteht. Viele Jugendliche stehen nach dem Abitur rat- und hilflos der Berufswelt gegenüber. Zu selten haben sie klare Vorstellungen von ihren beruflichen Zielen und Möglichkeiten, von den eigenen Stärken und Schwächen, von Bewerbungsverfahren und Beratungsangeboten sowie von der Berufswelt insgesamt.
Mit der verbindlichen Verankerung von Berufs- und Studienorientierung in den Gymnasien soll der Übergang in die berufliche Ausbildung und das universitäre Studium verbessert werden. Hierfür soll die Landesregierung ein Konzept entwickeln, mit dem die Schülerinnen und Schüler bei ihrer Berufsorientierung und beim Übergang ins Studium und in die Berufswelt unterstützt werden. Es geht insbesondere darum, alle Schülerinnen und Schüler zu befähigen, die eigenen beruflichen Neigungen, Fähigkeiten und Interessen zu klären und eine klare Perspektive für die weitere berufliche oder universitäre Ausbildung zu entwickeln.
> Antrag Drs. . 6/2880 vom 12.03.2014
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