
22.06.17 –
Eine Kleine Anfrage zur "Schadensregulierung bei FFH-Arten" (zum Beispiel Wolf oder Biber) hat Umweltministerin Claudia Dalbert im Landtag von Sachsen-Anhalt beantwortet. Es gebe keine Fristen für die Bearbeitung von Nutztierrissen, die durch den Wolf verursacht wurden. Das Wolfskompetenzentrum müsse im vermuteten Schadensfall innerhalb von 24 Stunden durch den Tierhalter informiert werden. Eine Erstattung der Schäden durch FFH-Arten sei weiterhin nur aus Haushaltsmitteln möglich.
Die Anfrage und Antwort finden Sie hier als Video und hier im Transkript.
Kategorie
Zehn Jahre nach dem historischen Klimaschutzabkommen von Paris steht der Klimaschutz unter großem Druck – das 1,5-Grad-Ziel ist nur schwer [...]
Klimaschutz steht derzeit unter Druck – viele Fortschritte der letzten Jahre werden von der Bundesregierung zurückgedreht. Doch wir geben nicht [...]
Warum Europa jetzt gegenüber China handeln muss – im Interesse seiner Unternehmen. Hier liest du den Gastbeitrag von Franziska Brantner aus der [...]