Endlagersuche: „Gemeinsam den bestmöglichen Standort finden“ – Umweltministerin Dalbert appelliert in ihrer Landtagsrede an gemeinsame Verantwortung

16.10.20 –

Magdeburg. In der aktuellen Landtagsdebatte zum Thema „Endlagersuche“ appellierte Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert an die gesellschaftliche Verantwortung aller. Sie sagte: „Bund und Länder haben sich auf ein transparentes, faires und ergebnisoffenes Verfahren geeinigt. Es muss unser aller Ziel sein, den bestmöglichen Standort zu finden und in der Bevölkerung Akzeptanz für das Verfahren zu erreichen.“

Untenstehend befindet sich gesamte Landtagsrede der Ministerin. Es gilt das gesprochene Wort!

 

„Anrede,

beide Anträge verdeutlichen, dass Atommüll bei uns allen zu allererst Ablehnung und Angst hervorruft. Das verdeutlicht noch einmal, dass es gut ist, dass wir inzwischen aus der Atomenergie ausgestiegen sind und damit zumindest kein neuer Atommüll anfällt. Niemand möchte ein Endlager für radioaktive Abfälle vor seiner Tür haben.

Für die bereits vorhandenen Abfälle muss aber eine sichere Lagermöglichkeit gefunden werden. Es entspricht dem Verursacherprinzip, dass die in Deutschland erzeugten radioaktiven Abfallstoffe auch hier auf Dauer zu lagern sind. Und weil es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, hat der Bund die Standortsuche nicht den Ländern überlassen, sondern konsequent eigene Bundeseinrichtungen geschaffen, die das Verfahren zur Standortsuche führen.

Das Suchverfahren ist im Standortauswahlgesetz geregelt. Das wichtigste Kriterium für den Standort ist die Sicherheit, mit der das Wirtsgestein die Abfälle für mindestens eine Million Jahre von der Biosphäre abschließen kann. Ein nach menschlichem Ermessen eigentlich nicht vorstellbarer Zeitraum, den das Bundesumweltministerium allerdings schon 2010 in seinen Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung Wärme entwickelnder Abfälle festlegte. Dafür hatte die Endlagerkommission, in der ich bekanntlich in der letzten entscheidenden Phase mitgearbeitet habe, in zweieinhalb Jahren in 34 Plenarsitzungen und unzähligen Arbeitsgruppensitzungen nach intensiven Diskussionen die Endlagerung in tiefen geologischen Schichten in einem Endlagerbergwerk priorisiert. Dementsprechend kommt es auf die Geologie an, ob ein Standort geeignet ist, nicht auf die Frage, wieviel Windräder, Stromleitungen oder Kernkraftwerke es im Land gibt.

Das Standortauswahlgesetz ist seinerzeit vom Bundesrat einhellig gebilligt worden. Jede Landesregierung ist selbstverständlich verpflichtet, sich nach diesem Gesetz zu richten. Kein Land kann für sich die Gültigkeit des Standortauswahlgesetzes mittels Koalitionsvertrages oder Landtagsbeschlusses ausschließen. Selbst Bayern nicht. In seiner Pressekonferenz am 28. September erklärte der bayerische Ministerpräsident anlässlich der Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete ja auch, dass Bayern das Verfahren zwar sehr kritisch, aber selbstverständlich konstruktiv begleiten wird.

Und genauso verstehe ich auch unsere Aufgabe. Der Gesetzgeber hat die Standortsuche als transparentes, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierendes und selbstlernendes Verfahren mit umfangreichen Mitwirkungsmöglichkeiten organisiert. Es gliedert sich in vier Schritte: Im ersten Schritt hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung ohne jedwede Vorfestlegung und ausgehend von einer weißen Landkarte die Teilgebiete in ganz Deutschland ermittelt, die über grundsätzlich untersuchungswürdiges Wirtsgestein verfügen, nämlich Granit, Salz oder Ton. Im nächsten Schritt werden daraus die übertägig zu erkundenden Gebiete ausgesucht und im dritten Schritt die untertägig zu erkundenden Orte festgelegt. Im letzten Schritt wird daraus der Vorschlag für den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit erarbeitet. Um der weitrechenden Bedeutung des Auswahlprozesses Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass sowohl die übertägig und untertägig zu erkundenden Regionen als auch der endgültige Standort jeweils durch ein Bundesgesetz bestimmt werden.

Solange Gebiete in Sachsen-​Anhalt im Verfahren sind, werden wir den Suchprozess kritisch begleiten. Und gerade bei Salzstandorten können wir unsere Erkenntnisse, die wir durch das Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung des Endlagers Morsleben gewonnen haben, einbringen. Kein anderes Land verfügt über derartiges Spezialwissen, nicht einmal Niedersachsen mit der Asse oder Gorleben.

Um die Pflicht, den atomaren Abfall sicher zu entsorgen, kommen wir in Deutschland nicht herum. Bund und Länder haben sich daher auf ein transparentes, faires und ergebnisoffenes Verfahren geeinigt. Es muss unser aller Intention sein, den bestmöglichen Standort zu finden und in der Bevölkerung Akzeptanz für das Verfahren zu erreichen. Daran bitte ich Sie alle kritisch und konstruktiv mitzuwirken.“

Das Video zur Rede und das Transkript finden sich auf den Seiten des Landtags: https://www.landtag.sachsen-​anhalt.de/

 

 

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Quelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt 
Pressestelle 
Leipziger Str. 58 
39112 Magdeburg 
Tel: (0391) 567-1950 
Fax: (0391) 567-1964 
Mail: pr(at)mule.sachsen-anhalt.de

Kategorie

Energie | Landesregierung

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