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24.03.21 –
Magdeburg. Das Land Sachsen-Anhalt gewährt rückwirkend ab 01.01.2021 eine Erlegungsprämie zur Reduktion der Schwarzwildbestände. Die Prämie in Höhe von 65 Euro wird für jedes erlegte Schwarzwild gewährt. Die Streckenergebnisse sollen auf dem erreichten Niveau gehalten und nach Möglichkeit gesteigert werden.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 15.10.2020 (Drucksache 7/6747) die Landesregierung gebeten, Erlegungsprämien zur Schaffung eines Anreizes zur Reduktion der Schwarzwildbestände zu gewähren. Die relativ hohen Jagdstrecken der letzten Jahre beim Schwarzwild haben dazu geführt, dass im Bereich der Schwarzwildvermarktung eine Marktsättigung eingetreten ist. Das spiegelt sich in einem deutlichen Preisverfall beim Großhandel von rund drei Euro auf rund 30 Cent je Kilogramm wider. Hinzu kommt aktuell die Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, die Einschränkungen bzw. Schließungen bei den Gastronomiebetrieben zur Folge hat. Dies führt zu weiteren Minderabsätzen bei der Schwarzwildvermarktung.
Die Verwaltungsvereinbarung zur Zahlung einer Erlegungsprämie tritt zum 01.01.2021 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2021 außer Kraft.
Die Prämie wird über die Landkreise und kreisfreien Städte ausgezahlt. Allen Landkreisen und kreisfreien Städten werden zudem Verwaltungskosten in Höhe von 175.000 Euro insgesamt erstattet.
Unbeachtet dessen läuft das Früherkennungsprogramm zum frühzeitigen Entdecken der Afrikanischen Schweinepest (Wildschweinmonitoring) im Land weiter. 50 Euro werden für das Einsenden von Proben tot aufgefundenen oder kranken Wildschweinen gezahlt.
Hintergrund zur Erlegungsprämie:
Unterschied zur Prämie für das Wildschweinmonitoring
Seit 2018 gewährt Sachsen-Anhalt eine Prämie von 50 Euro für das Auffinden und Beproben toter oder kranker Wildschweine, um frühzeitig Fälle von Afrikanischer Schweinepest im Land zu entdecken. Die Jagdausübungsberechtigten nach § 1 LJagdG erhalten diese für das Einsenden von Proben von Fallwild sowie von erlegtem Schwarzwild mit Krankheitssymptomen. Die Erlegungsprämie dagegen wird für erlegtes Schwarzwild gewährt.
Warum wird diese Prämie gezahlt werden?
Mit Beschluss vom 15.10.2020 (Drucksache 7/6747) hat der Landtag von Sachsen-Anhalt die Regierung gebeten, eine Erlegungsprämie in Höhe von 65 Euro zur Schaffung eines Anreizes zur Reduktion der Schwarzwildbestände zu zahlen.
Wie kommen die Jägerinnen und Jäger an das Geld?
Es wurde eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und den Landkreisen sowie den kreisfreien Städten über das Verfahren zur Zahlung einer Erlegungsprämie für Schwarzwild im Rahmen eines zeitlich befristeten Vorhabens im Land getroffen. Antragstellung und Auszahlung der Erlegungsprämie wird über die jeweiligen Behörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte erfolgen. Antragsberechtigte Personen werden die Jagdausübungsberechtigten gemäß § 1 LJagdG Sachsen-Anhalt sein. Die Weitergabe der Erlegungsprämie an Mitpächterinnen und -pächter, Jagdgäste oder Begehungsscheininhaberinnen und -inhaber wird in der Verantwortung der Jagdausübungsberechtigten liegen.
Wie muss ein Nachweis über den Abschuss erfolgen?
Der Nachweis über den Abschuss wird über den jeweiligen Wildursprungsschein und die Streckenliste der zur Jagd ausübungsberechtigten Personen erfolgen.
Gibt es für alle erlegten Tiere die Prämie (Bache, Keiler, Überläufer, Frischlinge)?
Für die Erlegung von Schwarzwild aller Altersklassen in Sachsen-Anhalt – exklusive führender Bachen – wird je Stück erlegten Schwarzwildes 65 Euro Erlegungsprämie gewährt. Für Schwarzwild, das im Rahmen der Erfüllung dienstlicher Aufgaben oder in Gehegen erlegt wurde, wird keine Erlegungsprämie gewährt.
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Quelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Leipziger Str. 58
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-1950
Fax: (0391) 567-1964
Mail: pr(at)mule.sachsen-anhalt.de
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