03.08.19 –
Sachsen-Anhalt erlaube ab sofort die Nutzung von ÖVF-Bracheflächen zur Futternutzung auch ohne Antrag. Die extreme Trockenheit ermögliche diese Ausnahme. Dabei sei lediglich eine formlose Anzeige unter Benennung der betreffenden Flächen erforderlich, so berichtet Topagrar Online (03.08.2019). Ein weiterer Bericht der Welt (02.08.2019, dpa/sa).
(ÖVF = ökologische Vorrangflächen)
Die Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalts.
Kategorie
Die Bundesregierung war auf Kabinettsklausur. Auf der Tagesordnung stand die Frage: Wie kommt die deutsche Wirtschaft wieder auf Kurs? Zu [...]
Du interessierst dich für Demokratie und eine vielfältige Gesellschaft? Du möchtest neue Perspektiven kennenlernen, dich austauschen und [...]
In Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern heißt es im Herbst: Wenn Bündnisgrüne in den Landtag einziehen, können wir zusammen mit den [...]