Beschulung Minderjähriger in Obhut der Clearingstelle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt

Kleine Anfrage (KA 6/8836) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4264) vom 20.07.2015.

20.07.15 –

Kleine Anfrage (KA 6/8836) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4246) vom 20.07.2015.

von 
Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Abgeordneter Sören Herbst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie ist die kürzeste, die durchschnittliche und längste Verweildauer von Minderjährigen in Obhut der Clearingstelle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt?

2. Wie und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Beschulung von Minderjährigen in Obhut der Clearingstelle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt?

3. Werden Minderjährige in Obhut der Clearingstelle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt über ihre Grundrechte (Kinderrechte) sowie über das demokratische System der Bundesrepublik Deutschland informiert?

4. Was tut die Landesregierung, um den Bedarf an pädagogischen Lehrkräften für die Beschulung von Minderjährigen in Obhut der Clearingstelle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt zu decken?

5. Ist aus Sicht der Landesregierung ein gesondertes Programm zur Demokratiebildung von Minderjährigen in Obhut der Clearingstelle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt notwendig?

6. Sollte – insbesondere bei längerer Verweildauer – keine reguläre Beschulung in der Clearingstelle erfolgen, bitten wir darzulegen, wie die Landesregierung die Umgehung der Schulpflicht mit Blick auf den Bildungsweg der Betroffenen und die Fürsorgepflicht gegenüber diesen rechtfertigt?

7. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung zur Beschulung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in anderen Bundesländern und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

Kategorie

Bildung | Parlament

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