21.01.15 –
Kleine Anfrage (KA 6/8620) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/3774) vom 21.01.15.
Frage 1:
Welche Veranstaltungen zu welchen Themen wurden vom sachsen-anhaltischen Verfassungsschutz an welchen Schulen seit dem 1. Januar 2011 durchgeführt? Bitte nach Veranstaltung, Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler, Schulform, Veranstalter, Ort, Dauer, Thema/Titel und Anlass auflisten.
Frage 2:
Besetzt der sachsen-anhaltische Verfassungsschutz auch außerhalb von Schulen Bildungs-/Informationsveranstaltungen mit Referentinnen und Referenten? Wenn ja, bitte für den Zeitraum ab 1. Januar 2011 nach Veranstaltung, Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Veranstalter, Ort, Dauer, Thema/Titel und Anlass auflisten.
Frage 3:
Führten Verfassungsschutzbehörden anderer Bundesländer/das Bundesamt für Verfassungsschutz im Zeitraum ab 1. Januar 2011 Informations- und/oder Bildungsveranstaltungen in Sachsen-Anhalt durch? Wenn ja, welche? Bitte nach Veranstaltung, Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Veranstalter, Ort, Dauer, Thema/Titel und Anlass auflisten.
Frage 4:
Wie wird im Rahmen von Schulveranstaltungen der Verfassungsschutzbehörde das Neutralitätsgebot gewahrt, und wie sorgt die Landesregierung dafür, dass den Erfordernissen des sog. Beutelsbacher Konsenses zur politischen Bildung Rechnung getragen wird (insbesondere Überwältigungsverbot und Kontroversitätsgebot)?
Frage 5:
Wurden in der Vergangenheit aus den Veranstaltungen heraus für den Verfassungsschutz beobachtungsrelevante Informationen erschlossen? Wenn ja, welche?
Frage 6:
Erfolgt auf den Veranstaltungen, in deren Umfeld bzw. im Nachgang zu Veranstaltungen die Ansprache von Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz? Wenn ja, in wie vielen Fällen geschah dies bislang?
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