02.03.15 –
Kleine Anfrage ( KA 6/8646) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/3858) vom 02.03.15.
Frage 1:
Welche Kunstwerke/Kunstgegenstände befinden sich im Landesbesitz inklusive im Besitz von landeseigenen Unternehmen und Institutionen? Bitte das Kunstwerk/den Kunstgegenstand genau bezeichnen und den Künstler/die Künstlerin genau benennen sowie getrennt nach Unternehmen und Institution aufführen
Frage 2:
Wer (Gremien, FunktionsträgerInnen) entscheidet über den An- und Verkauf von Kunstwerken/Kunstgegenständen? Nach welchen konkreten Kriterien wird dabei vorgegangen.
Frage 3:
Welche Kunstwerke/Kunstgegenstände hat die Landesregierung in den letzten zehn Jahren verkauft? Bitte die Kauferlöse pro Kunstwerk/Kunstgegenstand angeben. Wohin ist der Erlös geflossen? Bitte pro Kunstwerk/Kunstgegenstand angeben. Bitte das Kunstwerk/den Kunstgegenstand genau bezeichnen und den Künstler/die Künstlerin genau benennen sowie getrennt nach dem Käufer/der Käuferin aufführen.
Frage 4:
Hat die Landesregierung die Absicht, die in ihrem Besitz befindenden Kunstwerke/Kunstgegenstände zu verkaufen? Bitte das Kunstwerk/den Kunstgegenstand genau bezeichnen und den Künstler/die Künstlerin genau benennen.
Frage 5:
Beabsichtigt die Landesregierung, weitere Kunstwerke/Kunstgegenstände anzukaufen? Was ist die Motivation für den Ankauf? Soweit schon bewusst, bitte das Kunstwerk/den Kunstgegenstand genau bezeichnen und soweit schon bekannt, den Künstler/die Künstlerin genau benennen.
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