06.11.12 –
Kleine Anfrage vom 01.10.2012 (KA 6/7652) mit Antwort der Landesregierung vom 06.11.2012 (Drs. 6/1567).
Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meldungen von Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von EU-Fördermitteln an die Europäische Union in Sachsen-Anhalt sowie Übertragung von Aufgaben an die Investitionsbank
Ich frage die Landesregierung:
1. In welchen Fällen wurde die Kommission jährlich von 2001 bis 2011 über Unregelmäßigkeiten (i. S. des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 1681/94 der Kommission vom 11. Juli 1994 in der jeweiligen Fassung bzw. Artikel 2 Abs. 7 VO (EG) Nr. 1083/2006 in der jeweiligen Fassung in Verbindung mit den jeweiligen Bestimmungen) hinsichtlich welcher Förderrichtlinien unterrichtet? Bitte um Unterscheidung nach erster amtlicher und gerichtlicher Feststellung und nach Jahr und EFRE und ESF, Förderrichtlinie, Höhe der beantragten und bewilligten Fördersumme sowie Sitz des Antragstellers, der Antragstellerin.
2. Wann hat die Landesregierung die Kommission über welche Unregelmäßigkeiten der sog. Dessauer Fördermittelaffäre informiert? Bitte um Differenzierung nach Datum, Sitz des Antragstellers, der Antragstellerin bzw. seiner/ihrer Firma, Förderrichtlinie.
3. Aus welchen konkreten Gründen hat die Landesregierung 2009 die Vergabe von ESF-Mitteln zur Qualifizierung von Beschäftigten vom Landesverwaltungsamt auf die Investitionsbank übertragen?
4. Ging mit dem Wechsel der bewilligenden Behörde auch eine personelle und/oder fachliche Umstrukturierung auf der Ebene der Fachaufsicht, also auf ministerieller Ebene, einher?
5. Inwiefern und mit welchen Ergebnissen wurde der Wechsel der Aufgabenübertragung ausgewertet bzw. evaluiert?
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