Stiftungsgut muss vor Ort bleiben

12.12.13 –

Statements von Claudia Dalbert im Rahmen der heutigen Beratungen des Landtags von Sachsen-Anhalt über die Errichtung nicht rechtsfähiger Kulturstiftungen:

„Wir bringen heute erneut unseren Änderungsantrag ein, der vorsieht dass Stiftungsgut der Moritzburg grundsätzlich vor Ort bleibt. Unser Antrag wurde im Bildungs- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von CDU und SPD abgelehnt. Ohne diese Änderung ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Gesetzentwurf nicht zustimmungsfähig.

Worum geht es? Der Kern der Stiftung Moritzburg ist die Gemäldesammlung, die die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Halle im letzten Jahrhundert erworben und gesammelt haben. Als diese Stiftung 1995 an das Land übergeben wurde, geschah dies in dem guten Glauben, dass diese Sammlung in der Stadt Halle verbleibt.  Insofern muss dies nach der Meinung der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch so in den Stiftungsvertrag aufgenommen werden.

Wir werden heute nicht die Hand heben, um den Bürgerinnen und Bürgern diesen Anspruch auf ihre Sammlung vor Ort streitig zu machen, denn der Gesetzentwurf der Regierungskoalition öffnet Tür und Tor für eine dauerhafte Verlagerung dieser Gemäldesammlung.

Im Übrigen möchte hier noch darauf hinweisen, dass die SPD-Stadtratsfraktion in Halle einen Dringlichkeitsantrag vergleichbaren Inhalts gestellt hat, der im Rat der Stadt Halle auch mehrheitlich angenommen wurde. Insofern werbe ich an dieser Stelle dafür, dass nicht nur Herr Thomas Felke, als zugleich Mitglied der SPD-Landtags- und Stadtratsfraktion, sondern auch die gesamte SPD-Landtagsfraktion diesen Dringlichkeitsantrag der SPD-Stadtratsfraktion mitunterstützt und damit auch unseren Änderungsantrag hier und heute unterstützt.“

BÜNDNISGRÜNER Änderungsantrag (Drs. 6/2638)

Gesetzentwurf (Drs.6/2610)

Rede von Claudia Dalbert

Kategorie

Halle | Kultur | Parlament

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