Geflügelpestverdacht im Jerichower Land bestätigt: Tötung des Seuchenbestandes abgeschlossen

17.12.16 –

Das Friedrich-Loeffler-Institut, Insel Riems, hat den Geflügelpestverdachtsfall im Jerichower Land bestätigt. Dabei handelt es sich um den Nachweis des hochpathogenen Erregers H5 N8 bei mehreren tot aufgefundenen Tieren einer Nutztierhaltung in Möser.

„So bedauerlich und sicher auch dramatisch das gerade für den jetzt betroffenen Geflügelhalter ist, zeigt uns dieser Fall doch, dass es zu dem Gebot der Aufstallung in Sachsen-Anhalt momentan einfach keine Alternative gibt“ sagt Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert und weist nachdrücklich auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen hin.

Der Landkreis Jerichower Land hat bereits gestern Maßnahmen ergriffen, um die in diesem Fall greifenden Vorschriften der Geflügelpestverordnung zügig umzusetzen. Dazu zählt auch die Tötung und unschädliche Beseitigung der Tiere des betroffenen Bestandes, der ca. 9.500 Enten umfasst. Die Tötung des Seuchenbestandes hatte am gestrigen Abend begonnen und ist mittlerweile abgeschlossen. Über das Wochenende laufen Umgebungsuntersuchungen in den Restrisikozonen. Rund um den Fundort ist ein Sperrbezirk mit einem Radius von 3 km und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 10 km eingerichtet worden.

Im Jerichower Land konnte der hochansteckende Erreger zuvor bereits am 24. November bei einem tot aufgefundenen Schwan amtlich festgestellt werden. Ebenfalls in dieser Woche wurde das H5N8-Virus bei einem toten Schwan in Ilsenburg im Landkreis Harz nachgewiesen werden nach dem bereits bekannten Ausbruch in einer kleinen Hühnerhaltung im Landkreis Harz. Den Geflügelpesterreger bestätigte das Robert-Löffler-Institut außerdem am 2. Dezember bei zwei im Landkreis Saalekreis tot aufgefundenen Reiherenten.

Zwei weitere, tote im Landkreis Saalekreis entdeckte Wildvögel werden momentan untersucht. Erste amtliche Untersuchungen eines Mäusebussards und eines Schwans im Landesamt für Verbraucherschutz in Stendal ergaben den Nachweis des Geflügelpesterregers vom Subtyp H5. Ob es sich ebenfalls um den hochpathogenen Geflügelpesterreger H5N8 handelt, wird jetzt vom Friedrich-Löffler-Institut auf der Insel Riems untersucht. Die Auswertung dieser Probe steht noch aus.

Für fachliche Fragen zur Geflügelpest steht das Landesamt für Verbraucherschutz zur Verfügung. Weitere Fragen beantworten die Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte.

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Landesregierung | Landwirtschaft

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