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07.05.21 –
Magdeburg. Im Koalitionsvertrag des Landes Sachsen-Anhalt 2016 ist entsprechend des bundesweiten Ziels eine neue Flächeninanspruchnahme im Land von maximal 1,3 Hektar pro Tag festgelegt. Entsprechend den Daten des Statischen Bundesamtes wird dieses Ziel in Sachsen-Anhalt mit 1,0 Hektar pro Tag derzeit eingehalten.
Anlässlich einer Fachtagung zum Flächenrecycling freute sich Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert über diesen Erfolg beim Bodenschutz: „Mit unseren wertvollen und fruchtbaren Böden müssen wir sparsam umgehen. Bis 2050 wollen wir den Flächenverbrauch auf Netto-Null senken. Hierzu ist es notwendig, dass sich die verschiedenen Akteure in den Kommunen, Landkreisen und Fachbehörden gut vernetzen und koordinieren. Dass das Interesse an einem Austausch sehr groß ist, zeigt der Erfolg der Tagung heute – mit über 80 Teilnehmenden.“
Um die Flächenneuinanspruchnahme und die Flächenversiegelung zu verringern, ist das Flächenrecycling ein wichtiges Werkzeug. Flächenrecycling heißt, brachliegende Standorte wieder nutzbar zu machen. In der aktuellen EFRE-Förderperiode fördert das Land mit den Richtlinien Bodenschutz und Altlastsanierung die Wiederherrichtung von Brach- und Konversionsflächen in Städten und deren Umland.
„Die beiden Förderprogramme sind ein großer Erfolg in unserem Land. Bisher konnten fast sechs Millionen Euro an EU-Mitteln ausgereicht werden. Auch zukünftig planen wir, die Wiederherstellung des Bodens sowie Maßnahmen zur Dekontaminierung von Industriebrachen mit EU-Mitteln zu unterstützen. Dabei sollen Bürgerinnen und Bürger enger einbezogen werden sowie nach dem Bottom-up-Prinzip aktiv den Entwicklungsprozess mitgestalten können“, kündigte Dalbert an.
Ein weiteres wichtiges Instrument zum Flächenrecycling ist die Altlastenfreistellung. Durch die Altlastenfreistellung konnten bei der Revitalisierung kontaminierter Standorte zahlreiche Altstandorte wieder in den Flächenkreislauf überführt werden. Für die freistellungsfinanzierte Altlastensanierung wurden bisher seit Anfang der 1990er-Jahre über 1,6 Milliarden Euro ausgereicht. Mit diesem Instrument konnten bisher weit über 2.500 Hektar Altindustrie und Gewerbeflächen nachgenutzt werden.
Darüber hinaus wurde auf der Tagung der Entwurf eines Bodenschutzplanes durch das Landesamt für Umweltschutz vorgestellt. „Um die Probleme der Flächenversiegelung und des Verbrauchs hochwertiger Böden, aber auch der Erosion oder von Schadstoffbelastungen einzudämmen, brauchen wir einen Bodenschutzplan in unserem Land“, sagte Ministerin Dalbert. Der Bodenschutzplan soll die Eignung der Böden im Land zur Wahrnehmung der natürlichen Funktionen und der Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte darstellen. Für Behörden und Planende soll er Informationsgrundlagen bereitstellen, um das Schutzgut Boden in Planungs- und Zulassungsverfahren angemessen zu berücksichtigen. Die im Bodenschutzplan aufgestellten Grundsätze und Ziele zum Schutz des Bodens sollen darüber hinaus auch in anderen Politik- und Rechtsbereichen berücksichtigt werden. Das ist auch für den Klimaschutz von Bedeutung, denn Böden sind nach den Weltmeeren der wichtigste Kohlenstoffspeicher der Erde.
Hintergrund:
Der Entwurf des Bodenschutzplanes ist noch nicht veröffentlicht und befindet sich derzeit in Abstimmung. Das Bodenfunktionsbewertungsverfahren – als Teil des Bodenschutzplanes – wird auf Folgender Seite erläutert: Bodenfunktionsbewertung (sachsen-anhalt.de)
Allgemeine Hinweise zum Flächenverbrauch gibt es hier: Flächensparen – Böden und Landschaften erhalten | Umweltbundesamt
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Quelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Leipziger Str. 58
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-1950
Fax: (0391) 567-1964
Mail: pr(at)mule.sachsen-anhalt.de
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