25.09.20 –
Einem Bericht von topagrar online (25.09.2020) zufolge habe der Bundesrat am 18. September 2020 der Ausnahmeregelung zur Nutzung von Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke auf Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) zu Futterzwecken zugestimmt. Möglich sei dies in Gebieten, in denen aufgrund ungünstiger Witterungsereignisse nicht ausreichend Futter zur Verfügung steht oder stehen wird.
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