BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Prof. Dr. CLAUDIA DALBERT

Mehr als 100 Millionen Euro für den Ökolandbau

01.08.16 –

Für den ökologischen Landbau stehen in der neuen Förderperiode mehr Mittel als bisher zur Verfügung. Insgesamt liegt das Finanzvolumen im Ökolandbau in der Förderperiode 2014 bis 2020 in Sachsen-Anhalt bei über 100 Millionen Euro. Das sind 29,7 Millionen Euro mehr als bisher – ein Zuwachs von fast einem Drittel. Mit dem Geld soll der ökologische Landbau in Sachsen-Anhalt deutlich ausgeweitet werden. Insbesondere die Einführung ökologischer Anbauverfahren soll zukünftig mit einer erhöhten Förderung unterstützt werden.

Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, Prof. Dr. Claudia Dalbert sagte: „Mit diesem Angebot setzen wir ein deutliches Zeichen für den ökologischen Landbau. Gerade in der Umstellungsphase benötigen Betriebe eine besondere Unterstützung, die sie nun auch in Sachsen-Anhalt erhalten. Ich rechne mit einem deutlichen Schub für den Ökolandbau. 5.000 Hektar mehr sollten erreichbar sein – das wäre ein Plus von etwa 11 Prozent“. Derzeit werden rund 46.500 Hektar Flächen im Öko-Landbau gefördert.

Bisher wurden für ökologisch bewirtschaftete Ackerflächen und Grünland in Sachsen-Anhalt 230 Euro pro Hektar gezahlt. Nunmehr soll die Prämie auf den maximal möglichen Satz von 273 Euro pro Hektar für die Beibehaltung und auf 403 Euro pro Hektar für die ersten beiden Jahre der Betriebsumstellung angehoben werden.

Auch die Prämien für Gemüse und Dauerkulturen werden deutlich erhöht – Gemüse von 415 Euro auf 468 Euro pro Hektar für die Beibehaltung und auf 1.215 Euro pro Hektar für die Einführung, Dauerkultur von 750 Euro pro Hektar auf 975 Euro pro Hektar für die Beibehaltung und 1.657 Euro pro Hektar für die Einführung.
 
Die Einführungsprämie soll gewährt werden, wenn der Gesamtbetrieb frühestens 21 Monate vor Beginn der Förderung auf ökologische Anbauverfahren umgestellt hat. Maßgeblich ist der Beginn der Laufzeit des Vertrags mit der Ökokontrollstelle. Bei Grünlandbetrieben (> 80 Prozent Grünlandanteil) ist ein Tierbesatz von mind. 0,3 Großvieheinheiten erforderlich. In den Genuss der erhöhten Beibehaltungsprämie kommen Betriebe, die 2017 einen Neuantrag stellen. Ein Neuantrag liegt auch dann vor, wenn der Betrieb seine Flächen um 3 Hektar oder 50 Prozent erweitert.
 
Zur Umsetzung der neuen Förderung müssen die Änderungen im Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes noch der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt werden. Im Frühjahr 2017 können dann erste Anträge mit den erhöhten Fördersätzen gestellt werden. Beginn des fünfjährigen Verpflichtungszeitraums ist der 1. Januar 2018.

Kategorie

Landesregierung | Landwirtschaft

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