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16.12.16 –
Seit gestern gibt es einen weiteren Geflügelpestverdachtsfall in Sachsen-Anhalt. Ein Nutztierhalter im Jerichower Land entdeckte in seinem Bestand mehrere tote Tiere. Die amtliche Untersuchung im Landesamt für Verbraucherschutz in Stendal ergab dann den Nachweis des Geflügelpesterregers vom Subtyp H5. Ob es sich um den hochpathogenen Geflügelpesterreger H5N8 handelt, wird jetzt vom Friedrich-Löffler-Institut auf der Insel Riems untersucht. Die Auswertung der Probe steht noch aus.
Der Landkreis Jerichower Land hat bereits Maßnahmen ergriffen, um die in diesem Fall greifenden Vorschriften der Geflügelpestverordnung zügig umzusetzen. Dazu zählt auch die Anordnung der Tötung und unschädlichen Beseitigung der Tiere des betroffenen Bestandes, der ca. 9.500 Enten umfasst. Rund um den Fundort wird ein Sperrbezirk mit einem Radius von 3 km und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 10 km eingerichtet.
„Die Vogelgrippe scheint sich weiter auszubreiten, wenn sich dieser Verdachtsfall im Jerichower Land bestätigt“, bedauert Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert. Deshalb bleibt es bei der landesweiten Aufstallung von Geflügel. „Wir müssen die weitere Ausbreitung unbedingt verhindern“, betont die Ministerin erneut und weist nachdrücklich auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen hin.
Ausnahmen vom Aufstallungsgebot sind bei den Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte zu beantragen.
Für fachliche Fragen zur Geflügelpest steht das Landesamt für Verbraucherschutz zur Verfügung. Weitere Fragen beantworten die Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte.
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