22.08.18 –
Einem Bericht von topagrar-online (22.08.2018) zufolge, können nun auch landwirtschaftliche Betriebe in Sachsen-Anhalt Anträge stellen, wenn sie Zwischenfrüchte auf ihren Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) zu Futterzwecken nutzen wollen.
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