11.11.16 –
Wegen der aktuellen Funde der hochpathogenen Variante des Geflügelpestvirus vom Typ H 5 N8 bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und Bayern gilt es, die Tierseuchenschutzmaßnahmen für gehaltenes Geflügel zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen.
Insbesondere vor dem Hintergrund des heute bestätigten ersten Ausbruchs der Geflügelpest in einer Nutzgeflügelhaltung in Lübeck (Schleswig-Holstein) appelliert Ministerin Dalbert an alle Geflügelhalter in Sachsen-Anhalt, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben strikt einzuhalten.
Geflügelhaltern, die ihre Tiere im Freiland in der Nähe zu Gewässern mit größeren Ansammlungen von Wildvögeln halten, wird bereits jetzt empfohlen, das Geflügel entweder aufzustallen oder unter einer gegen Wildvögel gesicherten Schutzvorrichtung zu halten. Die zuständigen Behörden in Sachsen-Anhalt führen zurzeit Risikobewertungen durch, um Areale festzulegen, in denen Anfang nächster Woche die Aufstallung des dort gehaltenen Geflügels angeordnet werden soll. Aktuell gibt es keine Hinweise auf das Vorkommen von H 5 N8 in Sachsen-Anhalt, dennoch werden insbesondere die Jagdausübungsberechtigten gebeten, bei Beobachtung von vermehrt auftretenden Todesfällen bei Wildvögeln unverzüglich das zuständige Veterinäramt zu informieren. Bisher waren vor allem Reiherenten, aber auch Schwäne, Wildgänse, Blesshühner und Möwen betroffen.
Für Fragen zum Thema Geflügelpest und Aufstallung stehen die Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte und der Fachbereich Veterinärmedizin des Landesamtes für Verbraucherschutz zur Verfügung.
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