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07.05.21 –
Magdeburg. Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert hat heue im Bundesrat zur Änderung des Grunderwebssteuergesetz gesprochen. Ziel ist es, missbräuchliche Steuergestaltungen zur Vermeidung der Grunderwerbssteuer durch sogenannte „Share deals“ einzudämmen. Dalbert kritisiert, dass entscheidende Punkte im Gesetz fehlen, die in der nächsten Legislaturperiode dringend umgesetzt werden müssen, um Grund und Boden in den Händen ortsansässiger Landwirte und Landwirtinnen zu behalten: „Das ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, ist aber bei der Bekämpfung von „Share Deals“ nicht mehr als ein zahnloser Tiger.“
Die Rede der Ministerin im Wortlaut (Es gilt das gesprochene Wort.):
Anrede,
der Bundestag hat am 21. April 2021 nach über anderthalbjährigen Beratungen das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen. In wesentlichen Teilen entspricht das beschlossene Gesetz dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf.
Kernpunkt der Änderung ist die Absenkung der Schwelle für die Besteuerung des Erwerbs von Anteilen an Personengesellschaften mit Liegenschaftsvermögen von 95% auf 90% sowie die Einführung einer entsprechenden Regelung für grundbesitzende Kapitalgesellschaften. Damit sollen missbräuchliche Steuergestaltungen zur Vermeidung der Grunderwerbssteuer durch sogenannte „Share deals“ eingedämmt werden.
Das ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, ist aber bei der Bekämpfung von „Share Deals“ nicht mehr als ein zahnloser Tiger.
Durch die nur geringfügige Absenkung um 5% wird die Umgehung des Grundstückverkehrsgesetzes mittels „Share Deals“ steuerlich weiterhin begünstigt, so dass eine weiter zunehmende Konzentration von landwirtschaftlichem Bodenvermögen in den Händen finanzkräftiger außerlandwirtschaftlicher Investoren zu befürchten ist. Es hätte stattdessen einer deutlichen Absenkung auf mindestens 75 % bedurft.
Daher hatte Sachsen-Anhalt im Rahmen von Bundesratsverfahren die Bundesregierung schon zwei Mal – beginnend in 2019 – aufgefordert, tätig zu werden und die 95%-Grenze deutlich abzusenken. Dieses Ziel wird mit der vorgelegten Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes bei Weitem nicht erreicht.
Zudem wurde die Bundesregierung ebenfalls schon zwei Mal durch Sachsen-Anhalt aufgefordert, die Abschaffung der doppelten Zahlung von Grunderwerbsteuer bei Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem Reichssiedlungsgesetz zu prüfen.
Nach geltendem Recht fällt bei Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts zweimal Grunderwerbsteuer an: zum einen bei Ausübung des Vorkaufsrechts durch das Siedlungsunternehmen, zum anderen beim Verkauf durch das Siedlungsunternehmen an den nacherwerbenden Landwirt. Die Besteuerung des Durchgangserwerbs bei der Siedlungsgesellschaft führt zu einer Verteuerung des Nacherwerbs. Sie stellt ein Hindernis für die Durchsetzung des Vorkaufsrechts dar.
Auch diese Forderung findet im vorliegenden Änderungsgesetz keinen Niederschlag.
Eine erneute Überarbeitung des Gesetzes in der nächsten Legislatur ist also unbedingt erforderlich, um der besonderen Bedeutung der Landwirtschaft im Grunderwerbsteuergesetz ausreichend Rechnung zu tragen. Lassen Sie uns den Versuch unternehmen, zukünftig steuerliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die wirklich helfen, den weiteren Ausverkauf der Landwirtschaft an Kapitalanleger wirksam einzudämmen. Daher geht mein Appell an die nächste Koalition, dieses Anliegen in den nächsten Koalitionsvertrag aufzunehmen.
Ich bitte Sie deshalb, dem Gesetz unter der Maßgabe zuzustimmen, dass weiterer Regelungsbedarf besteht. Wir müssen dafür sorgen, dass Grund und Boden in den Händen ortsansässiger Landwirte und Landwirtinnen bleibt.
Ich danke Ihnen.
Hintergrund:
Der Antrag und die Rede sind auf den Seiten des Bundesrates zu finden: Bundesrat - Tagesordnungen & Termine - TOP 5 - 1004. Sitzung des Bundesrates
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Quelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Leipziger Str. 58
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-1950
Fax: (0391) 567-1964
Mail: pr(at)mule.sachsen-anhalt.de
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