18.09.20 –
Landwirt*innen in Sachsen-Anhalt dürfen unter bestimmten Voraussetzungen gezielt mit Mäusegift gegen die aktuelle Feldmausplage vorgehen. Auf besonders betroffenen landwirtschaftlichen Flächen sei eine Bekämpfung auch in den Vorkommensgebieten des Feldhamsters ermöglicht, jedoch unter drei Auflagen:
Die Regelung gelte bis zum 31. Oktober 2020.
Die Berichte der Volksstimme (17.09.2020, dpa; 18.09.2020) und der Bauernzeitung (17.09.2020).
Kategorie
Der Bundesrat hat heute zum Gesetzentwurf für ein Vertragsgesetz zum Unitarisierungsabkommen für neue Gasbohrungen vor Borkum keine [...]
Viele Jahre lang hat unser Mitgliedermagazin lebendige Einblicke in die Arbeit, Debatten und Hintergründe von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegeben. [...]
Zehn Jahre nach dem historischen Klimaschutzabkommen von Paris steht der Klimaschutz unter großem Druck – das 1,5-Grad-Ziel ist nur schwer [...]