03.08.16 –
Das Land wird Junglandwirte in Sachsen-Anhalt noch mehr als bisher unterstützen. Gemäß Koalitionsvertrag hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie ein Junglandwirteprogramm aufgelegt. Dabei sind zwei neue Elemente von zentraler Bedeutung. Das wichtigste für die Existenzgründung ist Land. Daher hat die Landgesellschaft eine Hofbörse eingerichtet. Eine zweite wesentliche Maßnahme ist eine Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte, d.h. junge Landwirte, die mit ihrem Unternehmen starten, können dabei Hilfen bis maximal 70.000 Euro über fünf Jahre erhalten.
Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, Prof. Dr. Claudia Dalbert sagte dazu: „Um für die Zukunft sicher planen und investieren zu können, brauchen Junglandwirte verlässliche Rahmenbedingungen. Mit unserem Maßnahmepaket unterstützen wir den Einstieg in die unternehmerische Verantwortung.“
Das Junglandwirteprogramm ist ein Maßnahmepaket. Einige Maßnahmen laufen bereits und untersetzen die beiden zentralen neuen Maßnahmen. So können Junglandwirte im Agrarinvestitionsförderungsprogramm neben dem Zuschuss für Investitionen einen zusätzlichen Zuschuss von 10 Prozent (maximal 20.000 Euro) erhalten. Bei den Direktzahlungen erhalten Junglandwirte zusätzliche Zahlungen. Darüber hinaus können sie das für die Land- und Forstwirtschaft bestehende Bürgschaftsprogramm nutzen. Es bestehen auch Bürgschaftsregelungen und Finanzierungsangebote der Landwirtschaftlichen Rentenbank.
Das Ministerium hat seine Vorstellungen bereits mit den Verbänden erörtert. Die Änderung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR) ist beim Finanzministerium beantragt. Nach Genehmigung der EPLR-Änderung soll die Maßnahme planmäßig 2017 starten.
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