Landesflächen für die bundesweiten Wildnisziele

Kleine Anfrage (KA 6/8915) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4464) vom 09.10.2015.

09.10.15 –

Kleine Anfrage (KA 6/8915) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4464) vom 09.10.2015.


Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Im Jahr 2007 hat die Bundesregierung die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS) verabschiedet. Zu den Visionen der Strategie gehören Wildnisgebiete, in denen Entwicklungsprozesse ungestört ablaufen können. Ziel ist es, dass sich bis zum Jahr 2020 auf mindestens 2 % der Landesfläche großflächige Wildnisgebiete entwickeln und dass auf 5 % der Waldfläche Deutschlands wieder natürliche Prozesse ohne menschliche Einflussnahme stattfinden können. Große Verantwortung für die Umsetzung der Nationalen Strategie tragen neben dem Bund (Sicherung des Nationalen Naturerbes) auch die Bundesländer.

 

Ich frage die Landesregierung:

 

  1. Welche Flächen größer als 5 Hektar stehen in Sachsen-Anhalt aktuell dauerhaft unter Prozessschutz (das heißt, keine Beweidung oder sonstige naturschutzfachliche Pflege, keine forstliche und/oder landwirtschaftliche Nutzung mit Ausnahme der Jagd). Bitte Auflistung mit Name der jeweiligen Prozessschutzfläche, Schutzgebietsstatus (Nationalpark, Biosphärenreservat, Naturschutzgebiet, Naturwaldzelle etc.), Flächengröße (Schutzgebiet gesamt und anteilig dauerhafte Prozessschutzfläche) sowie Eigentümer (Bund, Land, Kommune, DBU Naturerbe GmbH, Naturschutzorganisationen, Zweckverbände) erstellen. Nicht zusammenhängende Prozessschutzflächen in den jeweiligen Schutzgebieten bitte einzeln auflisten.
     
  2. Welche der in Frage 1 angefragten Prozessschutzflächen sind im Rahmen des Nationalen Naturerbes vom Bund an das Land Sachsen-Anhalt bzw. an vom Land Sachsen-Anhalt benannte Flächenempfänger (DBU, SUNK, Naturschutzorganisationen etc.) übertragen worden?
     
  3. Wie ist der dauerhafte Prozessschutz der in Frage 1 angefragten Flächen rechtlich abgesichert? Falls unterschiedliche Instrumentarien der rechtlichen Absicherung zur Anwendung kommen, bitte flächenkonkret entsprechend der unter Frage 1 vorgenommenen Auflistung differenzieren.
     
  4. Welche Biotoptypen und/oder Lebensraumtypen befinden sich auf den in Frage 1 angefragten Prozessschutzflächen? Bitte Lebensräume für jede Prozessschutzfläche mit dem jeweiligen prozentualen Anteil an der gesamten Prozessschutzfläche  angeben.
     
  5. Welche Flächen sollen darüber hinaus bis 2020 als Beitrag Sachsen-Anhalts zur Erreichung der Wildnisziele der NBS aus der Nutzung genommen werden, um sie einer natürlichen Entwicklung zu überlassen? Bitte Name, ggf. Schutzgebiet, Flächengröße und Eigentumsverhältnisse angeben. Bei welchen dieser Flächen handelt es sich um direkte Erweiterungen von in Frage 1 erfragten Flächen?
     
  6. Gibt es darüber hinaus abgeschlossene, laufende oder geplante Untersuchungen, um geeignete Flächen für die Umsetzung der Wildnisziele der NBS zu identifizieren? Wenn ja, wo bzw. wann liegen die Ergebnisse vor?
     
  7. Welchen Beitrag wird Sachsen-Anhalt nach heutigem Stand zur Erreichung der Wildnisziele  (2 % Wildnis und 5 % Waldwildnis) der NBS bis 2020 leisten? Welche Hindernisse gibt es?


     

Kategorie

Parlament | Umwelt

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