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06.10.15 –
Kleine Anfrage (KA 6/8907) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4428) vom 06.10.2015.
Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Abgeordneter Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Im Zusammenhang mit verschiedenen Medienberichten wurde bekannt, dass die MIBRAG GmbH in den letzten Jahren ungewöhnlich hohe Jahresüberschüsse in einem erheblichen Maße bzw. vollständig (ggf. über Tochterunternehmen) an die Eigentümergesellschaft JTSD Braunkohlenbergbau GmbH, die wiederum sich direkt bzw. indirekt im Eigentum des tschechischen Unternehmens EPH befindet, abführt. Darüber hinaus wurde bekannt, dass die JTSD das gesamte Vermögen der MIBRAG verpfändet und mit einer Bürgschaft in Milliardenhöhe für die Verbindlichkeiten des tschechischen Eigentümers EPH eingetreten ist. In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen zu finanziellen Zuweisungen des Landes Sachsen-Anhalt, die in der Vergangenheit und ggf. noch heute direkt bzw. indirekt an die MIBRAG und ihre Tochter- und Beteiligungsgesellschaften geflossen sind bzw. noch fließen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wurden an die MIBRAG, ihre Tochter- und Beteiligungsunternehmen bzw. deren Vorgängerunternehmen seit 1990 Landesmittel ausgegeben? Wenn ja, in welcher Form (z. B. direkte Subventionen, Investitionszulagen, Kredite, Bürgschaften etc.), in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt? Bitte detailliert aufführen.
2. Welche Rückzahlungsmodalitäten wurden bezüglich der Bürgschaften, der Kredite und der evtl. gewährten Investitionszulagen und Subventionen – vor allem im Hinblick auf die ungewöhnlich hohen ausgewiesenen und abgeführten Gewinne der MIBRAG – vereinbart?
3. Wie schätzt die Landesregierung die Ausfallrisiken für evtl. gewährte Bürgschaf-ten ein und welche Risiken bestehen für den Landeshaushalt, insbesondere im Hinblick auf die von den MIBRAG-Eigentümern übernommenen Bürgschaften in Höhe von 1,3 Mrd. € gegenüber Dritten und der Verpfändung des gesamten Vermögens der MIBRAG an die EPH? Ist der Landesregierung bekannt, wofür diese Sicherheiten genutzt werden?
4. Welche bindenden Landesvorgaben werden und wurden der MIBRAG im Zusammenhang mit Rückstellungen für die Rekultivierung bestehender Tagebau bzw. dem Rückbau von ehemaligen Braunkohlekraftwerken gemacht? Ist die MIBRAG finanziell in der Lage, trotz der hohen Gewinnabführungen an die derzeitigen Gesellschafter, die spätere Rekultivierung zu gewährleisten? Wird die Zuführung zu den Rekultivierungsrückstellungen aus der Sicht der Landesregierung in ausreichendem Maße dotiert? Hat sich die Landesregierung im Hinblick auf die vorstehend genannte Verpfändung des Unternehmens und die übernommenen Bürgschaftsgarantien der Eigentümergesellschaft gegenüber Dritten und die ggf. daraus entstehenden Risiken abgesichert? Oder ist es geplant, dass das Land Sachsen-Anhalt bzw. der Bund dafür aufkommen?
5. Liegen der Landesregierung Informationen über die tatsächlichen Eigentü-merstrukturen im Gesellschafterkreis der MIBRAG vor und kann sie darüber Aus-kunft geben, wem das Unternehmen letztendlich gehört und von wo es gesell-schaftsrechtlich gesteuert wird (Deutschland, CSR, Cypern etc.)? Wie beurteilt die Landesregierung die unübersichtliche Eigentümerstruktur und die übernommenen Garantieverpflichtungen und die erfolgte Verpfändung der Anteile im Hinblick auf die langfristige Bonität und die Sicherung der Arbeitsplätze in der Region?
6. Welche Rekultivierungskosten wird der Tagebau Profen nach seiner endgültigen Auskohlung verursachen? Bitte eine genaue Kostenschätzung angeben. Finden sich diese Kostenschätzungen in den Dotierungen der Rückstellungen in der Bi-lanz der MIBRAG in ausreichendem Umfang wieder?
Sind in dieser Kostenschätzung auch Bergschäden (vor allem durch Grundwas-seranstieg), wasserwirtschaftliche Langzeitfolgen, Deponierung von Kraftwerks-reststoffen sowie die dauerhafte Standsicherung von Kunstseen enthalten? Wenn nein, warum nicht?
7. Welche Instrumente setzt die Landesregierung ein, um die Dotierungen der Rekultivierungsrückstellungen der MIBRAG im Hinblick auf Art, Umfang und der zeitlichen Realisierung zu prüfen und wie gedenkt sich die Landesregierung im Hinblick auf evtl. Ausfallrisiken abzusichern?
8. Welche Landesgelder musste das Land Sachsen-Anhalt seit 1990 für die Rekulti-vierung ehemaliger Braunkohletagebaue bisher aufwenden? Bitte die jährlichen Zahlungen an die LMBV (Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungs-gesellschaft), als verantwortliches Sanierungsunternehmen, aufführen und auch die vereinbarten Zahlungen bis zum Jahr 2017 angeben.
Bitte auch die Zahlungen für die Rekultivierungen angeben, die nicht über die LMBV liefen.
9. Welche Bundesgelder musste die Bundesrepublik Deutschland seit 1990 für die Rekultivierung ehemaliger Braunkohletagebaue auf der Fläche des Bundes-landes Sachsen-Anhalt aufwenden? Bitte die jährlichen Zahlungen an die LMBV aufführen und auch die vereinbarten Zahlungen bis zum Jahr 2017 an-geben.
Bitte auch die Zahlungen der Bundesrepublik Deutschland für die Rekultivierungen angeben, die nicht über die LMBV liefen.
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