Kleine Anfrage (KA 6/9103) vom 21.03.2016 an die Landesregierung. - Antwort noch ausstehend.
21.03.16 –
Kleine Anfrage (KA 6/9103) vom 21.03.2016 an die Landesregierung. - die Antwort finden Sie hier.
Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich frage die Landesregierung:
- Wann wurde die Baugenehmigung für das Vorhaben Center Parcs Köselitz erteilt?
Wurde innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung
des Bauvorhabens begonnen? Falls innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung
mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wurde: Wurde die Bauausführung
länger als zwei Jahre unterbrochen?
- Wann wurde die Geltungsdauer der Baugenehmigung jeweils verlängert und bis
zu welcher Frist jeweils? Wann sind die Anträge auf Verlängerung der Geltungsdauer
der Baugenehmigung jeweils bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen?
- Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Nachholung einer FFHVerträglichkeitsprüfung für das Vorhaben Center Parcs Köselitz vor dem Hintergrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 14. Januar 2016 zur Waldschlösschenbrücke? Soll für das Vorhaben Center Parcs Köselitz eine FFHVerträglichkeitsprüfung durchgeführt werden? Wenn ja, welchen Anforderungen soll die FFH-Verträglichkeitsprüfung entsprechen?
- Wurde für das Bauprojekt des Center Parcs Köselitz inzwischen die FFHVerträglichkeitsprüfung abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
- Liegt für die durchgeführten Waldrodungen eine Waldumwandlungsgenehmigung nach § 8 Landeswaldgesetz vor? Falls ja, an welchem Standort und in welcher Pflanzperiode werden die erforderlichen Ersatzaufforstungen erfolgen? Lag zum Zeitpunkt des Beginns der Rodungen das Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung bereits vor? Falls nein, auf welche Weise wird sichergestellt, dass durch die Waldrodungen keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden?