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21.08.14 –
Kleine Anfrage (KA 6/8420) vom 04.07.2014 mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/3359) vom 11.08.2014. Lesen Sie dazu mehr in der Mitteldeutschen Zeitung (Artikel vom 21.08.2015).
Antwort der Landesregierung
erstellt vom Kultusministerium
Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Wie viele Förderschulen für Lernbehinderte / Verhaltensgestörte / Sprachbehinderte
gibt es in Sachsen-Anhalt? Bitte Angaben für jeden Förderungsschwerpunkt
getrennt für die Landkreise und kreisfreien Städte aufführen.
Anlage 1 enthält die entsprechenden Angaben. Siehe: Kleine Anfrage - KA 6/8420
Frage 2:
Wie viele Schülerinnen und Schüler werden in diesen Schulen unterrichtet, in
welcher Klassenstufe, mit dem Ziel auf welchen Schulabschluss? Bitte Angaben
für jeden Förderungsschwerpunkt getrennt nach Schulformen aufführen.
Es wird auf die Anlage 2 verwiesen.
An den Schulen für Lernbehinderte kann neben dem Abschlusszeugnis der Förderschule
für Lernbehinderte auch der Hauptschulabschluss erworben werden. Dazu
besuchen die Schülerinnen und Schüler Kooperationsklassen an Sekundarschulen.
An Förderschulen mit Ausgleichsklassen können alle Abschlüsse der Sekundarstufe
I erreicht werden.
An den Förderschulen für Sprachentwicklung wird die frühestmögliche Aufhebung
des Förderbedarfs angestrebt. Hier werden nur die Jahrgänge 1 bis 6 geführt.
Frage 3:
Wie viele Schülerinnen und Schüler haben in den genannten Förderschwerpunkten
einen qualifizierenden Schulabschluss erreicht? Wie hat sich diese in
den letzten fünf Jahren entwickelt? Bitte Angaben für jeden Förderungsschwerpunkt
getrennt nach Schulformen und den gängigen Schulabschlüssen
aufführen.
Es wird auf die Angaben in Anlage 3 verwiesen. Siehe Kleine Anfrage - KA 6/8420
Frage 4:
Wie viele Lehrerinnen und Lehrer unterrichten in den genannten Förderschulen?
Wie viele der an den Förderschulen tätigen Lehrkräfte haben eine Ausbildung
für das Lehramt für Sonderpädagogik und mit welchem Förderschwerpunkt
abgeschlossen? Bitte Angaben für jeden Förderungsschwerpunkt getrennt
für die Landkreise und kreisfreien Städte aufführen.
Es wird auf die Angaben in Anlage 4 und 5 verwiesen. Die Angaben beziehen sich
ausschließlich auf die öffentlichen Schulen.
Frage 5:
Wie viele Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sind in den genannten
Förderschulen tätig? Bitte Angaben für jede Schule aufführen.
Anlage 6 enthält eine Übersicht der Förderschulen der betreffenden Schwerpunkte,
die gemeinsam mit einem freien Träger der Jugendhilfe im Rahmen des ESF-Programms
„Schulerfolg sichern“ jeweils ein Projekt der bedarfsorientierten Schulsozialarbeit
durchführen. Die Anzahl der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter
entspricht dem Stand am 16.07.2014.
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