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18.10.12 –
Große Anfrage vom 27.04.2012 mit Antwort der Landesregierung vom 27.08.2012 (Drs. 6/1387), sowie die Rede 1 und Rede 2 aus der 32. Landtagssitzung (18.10.2012, TOP 6b).
Seit Jahren gehört die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in den Hochschulen, die Verbesserung der Repräsentanz von Frauen auf allen Qualifikationsstufen im Wissenschaftssystem und die Erhöhung der Anzahl von Wissenschaftlerinnen in den Spitzenfunktionen im Wissenschaftsbereich zur zentralen gesellschaftspolitischen Aufgabe. Eine vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) 2010 veröffentlichte Studie „Rechtliche Grundlagen für Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit in der Wissenschaft“ konstatiert „die ernüchternde und für viele auch frustrierende Erkenntnis, dass bisherige Gleichstellungsbemühungen gerade in der Wissenschaft nur wenig effektiv waren“.
Eine Studie des gesis-Leibniz-Instituts für Sozialwissenschaften aus dem Jahr 2011 zeigt, dass Sachsen-Anhalt mit seinen Hochschulen im Ranking nach Gleichstellungsaspekten den vorletzten Platz belegt. Im Vergleich zu 2009 - Platz 8 - hat sich Sachsen-Anhalt damit verschlechtert. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, den aktuellen Sachstand bei der Gleichstellung der Geschlechter in Wissenschaft und Forschung in Sachsen-Anhalt zu bilanzieren und nach Handlungsfeldern, politischen Instrumenten und neuen Perspektiven zu fragen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie hoch ist der Frauenanteil in den Hochschulen in den folgenden Abstufungen
a) Immatrikulationen;
b) Studienabschluss (aufgeschlüsselt nach Abschlussart);
c) Promovierende und wissenschaftliches Personal auf Qualifikationsstellen;
d) Habilitierende;
e) Juniorprofessuren, Leitung von Nachwuchs- und Arbeitsgruppen;
f) Professuren (aufgeschlüsselt nach Besoldungsgruppen ohne Juniorprofessuren);
g) jeweils getrennt zu erfassende Leitungspositionen in mittlerer (z. B. Dekanate) bzw. höchster Ebene (z. B. Rektorate, Präsidien und Vorstände)?
Bitte nach Fachrichtungen aufgeteilt angeben.
2. Wie hat sich der jeweilige Anteil in den letzten zehn Jahren verändert? Bitte aufgeschlüsselt
nach den oben genannten Abstufungen, Jahreszahlen und Fachrichtungen.
3. Welche Durchschnittsbewertungen wurden jeweils von Männern und Frauen bei erfolgreicher
Promotion und Habilitation in den letzten zehn Jahren in den unterschiedlichen Fachrichtungen erreicht?
4. Wie hoch ist der Anteil von Frauen, die im Anschluss an ihre Juniorprofessur auf W2- und W3-Ebene berufen werden? Wie hoch ist die Übergangsquote bei männlichen Kollegen?
5. Wie viele Professuren (absolut und prozentual) sind aufgrund der zu erwartenden Emeritierungen an Hochschulen in den nächsten zehn Jahren neu zu besetzen? Bitte aufgeschlüsselt nach Besoldungsgruppen W2 und W3)?
6. Wie hoch war 2010 der Frauenanteil am wissenschaftlichen Personal bzw. beim Personal in Leitungsfunktionen, in Kuratorien und Senaten bei den außeruniversitären Forschungseinrichtungen? Bitte aufgeschlüsselt nach Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V., Helmholtz–Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V., Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
Wie haben sich die Anteile in den letzten zehn Jahren entwickelt? Bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Statusgruppen.
7. Wie hoch war 2010 der Frauenanteil in mittleren Führungspositionen und Leitungspositionen,
in den Kuratorien, Beiräten etc. in den Ressortforschungseinrichtungen der einzelnen Landesministerien? Bitte aufgeschlüsselt nach Einrichtung mit Nennung des jeweiligen Frauenanteils.
8. Wie hoch war 2010 der Frauenanteil am wissenschaftlichen Personal bzw. beim Personal in Leitungsfunktionen bei den Akademien? Bitte aufgeschlüsselt nach Gremien, Ausschüssen, Arbeitsgruppen, Vorständen, Beiräten und Präsidien.
Wie hoch war der Frauenanteil an der Mitgliedschaft, und wie hat sich der jeweilige Anteil in den letzten zehn Jahren verändert? Bitte jeweils Jahre einzeln ausweisen.
9. Wie hoch sind die durchschnittlichen Leistungszulagen bei Professuren der W1-, W2- und W3-Ebene? Gibt es Unterschiede in der Höhe von Leistungszulagen zwischen Professorinnen und Professoren? Wenn ja, wie hoch sind die Unterschiede? Bitte aufgeschlüsselt nach Fachrichtungen.
10.Wie hoch ist der Anteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse an den wissenschaftlichen
Beschäftigungsverhältnissen an Hochschulen insgesamt? Welchen Anteil nehmen dabei Teilzeitstellen ein und wie hoch ist der Anteil der Teilzeitstellen an den wissenschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen insgesamt?
Wie hoch ist der Anteil von Frauen und Männern in diesen oben genannten unterschiedlichen
Beschäftigungsverhältnissen jeweils (aufgeschlüsselt nach Statusgruppen)?
11. Wie hoch ist der Anteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen?
Welchen Anteil nehmen dabei Teilzeitstellen ein und wie hoch ist der Anteil der Teilzeitstellen an den wissenschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen insgesamt?
Wie hoch ist der Anteil von Frauen und Männern in diesen oben genannten unterschiedlichen
Beschäftigungsverhältnissen jeweils (aufgeschlüsselt nach Statusgruppen)?
12. Wie hoch ist der Anteil erfolgreicher von Frauen eingereichter Projektanträge bei der Förderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG)
a) an allen eingereichten Projektanträgen,
b) an allen erfolgreich eingereichten Projektanträgen sowie
c) an allen von Frauen eingereichten Projektanträgen?
Wie haben sich diese Anteile in den letzten zehn Jahren entwickelt? Bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Disziplinen und Jahreszahl.
13. Hat die Landesregierung Kenntnisse darüber, wie hoch der Anteil erfolgreicher Anträge von Frauen bei der projektorientierten Förderung des BMBF
a) von allen eingereichten Projektanträgen,
b) von allen erfolgreich eingereichten Projektanträgen sowie
c) von allen von Frauen eingereichten Projektanträgen ist und wie sich diese Anteile in den letzten zehn Jahren entwickelt haben? Falls ja, bitte nach Programmen und Jahreszahlen aufschlüsseln.
Falls nein, gibt es Überlegungen, ein entsprechendes Monitoring durchzuführen?
14.Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über den Anteil von Frauen in den Forschungs- und Entwicklungsabteilungen der Privatwirtschaft?
15.Wie bewertet die Landesregierung den Stand der Gleichstellung an den Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und in der Privatwirtschaft in Sachsen-Anhalt?
Hält die Landesregierung die gleichberechtigte Teilhabe für ausreichend erreicht? Wenn ja, warum?
Wenn nein, welche Maßnahmen sind zu ergreifen?
16.Welche wissenschaftlichen Beratungsgremien der Landesregierung haben eine Vorsitzende?
Wie hoch ist der Anteil der Frauen in Leitungsfunktionen dieser Gremien insgesamt?
17.Wie hat sich der Frauenanteil in diesen Gremien jeweils über die letzten zehn Jahre verändert? Bitte aufgeschlüsselt nach Jahreszahlen und Leitungsfunktion.
18.In welchem Verfahren wurden die Gremien jeweils besetzt? Welche Kriterien, insbesondere
zur geschlechtergerechten Repräsentanz, wurden jeweils bei der Besetzung zugrunde gelegt?
19.Wie hoch schätzt die Landesregierung den Bedarf an Akademikerinnen und Akademikern in Sachsen-Anhalt in zehn bzw. 20 Jahren ein? Welche Fakten und Daten liegen diesen Berechnungen zugrunde?
20.Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über den volkswirtschaftlichen Verlust, der durch die mangelnde Ausschöpfung der Potenziale von Frauen in Wissenschaft und Forschung entsteht und wie lauten diese? Welche volkswirtschaftlichen Gewinne würden sich aus Sicht der Landesregierung ergeben, wenn die Potenziale von Frauen in vollem Umfang genutzt würden?
21.Welche Ziele und Strategien verfolgt die Landesregierung, um geschlechtsspezifische Unterrepräsentanzen in Wissenschaft und Forschung und die unzureichende Beachtung von Genderaspekten zu überwinden?
22.Welche originär neuen gleichstellungspolitischen Initiativen in Wissenschaft und Forschung hat die Landesregierung bisher in der sechsten Legislaturperiode ergriffen?
Welche Initiativen und Ansätze aus zurückliegenden Legislaturperioden hat sie weitergeführt?
Bitte mit zeitlicher Angabe über den ursprünglichen Start der Initiativen und Ansätze, die fortgeführt wurden. Welche neuen weiteren Initiativen und Maßnahmen plant die Landesregierung noch für die laufende Legislaturperiode?
23.Anhand welcher Kriterien misst die Landesregierung den Erfolg ihrer bisherigen Anstrengungen
für Gleichstellung in Wissenschaft und Forschung und die Implementierung von Genderaspekten in der Forschung? Wie bewertet sie den Erfolg mit Blick auf die Ziele und wo sieht sie Handlungsbedarf?
24.Gibt es über die „Offensive für Chancengleichheit“ der großen deutschen Wissenschaftsorganisationen hinaus eine kohärente politische Strategie zur Förderung der
Chancengleichheit im Wissenschaftssystem? Wenn ja, wer ist dafür verantwortlich? Wenn nein, hält die Landesregierung die Entwicklung einer kohärenten politischen Strategie für notwendig?
25.Wie beurteilt die Landesregierung die bisherige Umsetzung der Empfehlungen der
Hochschulrektorenkonferenz zur Chancengleichheit von 2006 und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
26.Wie beurteilt die Landesregierung die bisherige Umsetzung der Empfehlungen des Wissenschaftsrats (WR) zur Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern von 2007 und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
27.Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen in Sachsen-Anhalt zur Geschlechtergleichstellung
an den Hochschulen nach Wegfall der bundesweiten Regelung im Hochschulrahmengesetz (HRG) aus?
28.Welche Regelungen hinsichtlich des Status von Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen gelten in Sachsen-Anhalt nach Wegfall des HRG?
29.Gibt es in Sachsen-Anhalt nach Auslaufen des HWP (Hochschul- und Wissenschaftsprogramm)
im Jahr 2006 landesweite Programme zur Geschlechtergleichstellung neben dem Professorinnenprogramm von Bund und Ländern?
30.Gibt es in Sachsen-Anhalt
a) eine kriteriengebundene Mittelvergabe und
b) Zielvereinbarungen bzw. Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen dem Land und den Hochschulen, durch die der Frauenanteil bzw. der Stand der Gleichstellung berücksichtigt bzw. Fortschritte bei der Gleichstellung finanziell honoriert werden?
31.Wie bewertet die Landesregierung den bisherigen Erfolg der „Offensive für Chancengleichheit“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG), der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V., der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V., der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V., der Max- Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., des Wissenschaftsrates und der Hochschulrektorenkonferenz?
In welchem Umfang wurden die darin verbindlich festgehaltenen Zielvereinbarungen und Selbstverpflichtungen umgesetzt?
Welche Auswirkungen gab es über den Kreis der zusammengeschlossenen Akteure hinaus?
Welche Schlüsse zieht die Landesregierung daraus?
32.Wie bewertet die Landesregierung den Charakter der forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG als freiwillige Selbstverpflichtung?
Wie bewertet die Landesregierung den Stand der bisherigen Umsetzung der forschungsorientierten
Gleichstellungsstandards der DFG und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
33.Wie beurteilt die Landesregierung die Notwendigkeit zusätzlicher Impulse für die Gleichstellung an Fachhochschulen, die beispielsweise an den forschungsorientierten DFG-Gleichstellungsstandards aufgrund ihrer Nichtmitgliedschaft in der DFG formal nicht partizipieren und die auch vom Professorinnenmodell deutlich schwächer profitieren als die Hochschulen?
34.Setzt sich die Landesregierung in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) und in den „Fachausschüssen der GWK mit besonderen Zuständigkeiten“ dafür ein, dass die Bund-Länder-Forschungs- und Institutionenförderung an verbindliche gleichstellungsorientierte Zielvereinbarungen geknüpft werden? Wenn ja, in welcher Weise und mit welchen Ergebnissen? Wie beurteilt die Landesregierung das Ergebnis ihrer Bemühungen und was tut sie für die künftige Umsetzung von gleichstellungsorientierten Zielvereinbarungen in diesem Rahmen? Wenn nein, warum nicht?
35.Setzt sich die Landesregierung im Hauptausschuss der DFG und in den weiteren Gremien der DFG, in denen sie vertreten ist – z. B. den Bewilligungsausschüssen – dafür ein, dass die Mittelvergabe bei der Forschungsförderung an verbindliche gleichstellungsorientierte Standards geknüpft wird? Wenn ja, in welcher Weise und mit welchen Ergebnissen? Wie beurteilt die Landesregierung das Ergebnis ihrer Bemühungen und was tut sie für die künftige Umsetzung von gleichstellungsorientierten Standards in diesem Rahmen? Wenn nein, warum nicht?
36.Setzt sich die Bundesregierung in den Senaten der außeruniversitären Forschungseinrichtungen
dafür ein, dass die interne Mittelvergabe an verbindliche gleichstellungsorientierte Standards geknüpft wird? Wenn ja, in welcher Weise und mit welchen Ergebnissen? Wie beurteilt die Landesregierung das Ergebnis ihrer Bemühungen und was tut sie für die künftige Umsetzung von gleichstellungsorientierten Standards und Zielwerten in diesem Rahmen? Wenn nein, warum nicht?
37.Setzt sich die Landesregierung in der Verwaltungskommission des WR und in den weiteren Gremien des WR, in denen sie vertreten ist, dafür ein, dass in den Gremien des WR und in der Erfüllung der Aufgaben des WR wissenschaftsorientierte Gleichstellungsziele verbindlicher implementiert werden?
Wenn ja, in welcher Weise und mit welchen Ergebnissen? Wie beurteilt die Landesregierung das Ergebnis ihrer Bemühungen und was tut sie künftig für die stärkere Verbindlichkeit von Gleichstellungszielen in diesem Rahmen? Wenn nein, warum nicht?
38.Setzen sich Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung in Senaten der außeruniversitären
Forschungseinrichtungen dafür ein, die Wahlordnungen so zu verändern, dass bei Neubesetzungen dieser Gremien das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit berücksichtigt wird? Wenn ja, mit welchen konkreten Ergebnissen? Falls nein, warum nicht?
39.In welchen Gremien und auf welche Weise engagiert sich die Landesregierung darüber hinaus noch für mehr Verbindlichkeit von Gleichstellungszielen in Wissenschaft und Forschung bzw. beabsichtigt sich zu engagieren?
40. Wie hoch sind die Mittel, die die Landesregierung derzeit jährlich für Gleichstellung in Wissenschaft und Forschung aufwendet? Bitte aufgeschlüsselt nach verschiedenen Programmen und Maßnahmen.
41. Welche Institutionen nehmen in welcher Größenordnung an den in der Antwort zur vorangegangenen Frage genannten Maßnahmen teil?
42. Gibt es eine flächendeckende Evaluierung der aufgeführten Maßnahmen zur Geschlechtergerechtigkeit in Wissenschaft und Forschung?
43. Welche Initiativen ergreift die Landesregierung, um die Repräsentanz von Frauen in
Leitungspositionen in Wirtschaft sowie die Repräsentanz von Frauen in Leitungspositionen in Wissenschaft zu verbessern?
44. Wo sieht die Landesregierung bei Antragsverfahren für Forschungsmittel gleichstellungspolitische
Defizite? Wie bewertet die Landesregierung in diesem Zusammenhang das Double-Blind-Verfahren bei der Antragstellung in der DFG? Sieht die Landesregierung Chancen für die Ausweitung dieses Verfahrens auf andere Bereiche des Drittmittelvergabeverfahrens? Wenn ja, welche?
45. Hat sich die Landesregierung bei der Aushandlung der zweiten Laufzeit des Pakts für Forschung und Innovation für mehr Verbindlichkeit in den gleichstellungspolitischen Zielen im Vergleich zum Vorgängerprogramm eingesetzt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
46. Wie wird beim Pakt für Forschung und Innovation im Fall, dass sich beim Monitoringverfahren
Zielverfehlungen bei der Umsetzung der gleichstellungsorientierten Verpflichtung abzeichnen, dafür gesorgt, dass verstärkte Anstrengungen unternommen werden, die Ziele doch noch zu erreichen?
47. Hat sich die Landesregierung bei der Aushandlung der zweiten Runde der Exzellenzinitiative für mehr Verbindlichkeit in den gleichstellungspolitischen Zielen im Vergleich zur ersten Runde eingesetzt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
48. Hat sich die Landesregierung bei der Aushandlung der zweiten Phase des Hochschulpakts 2020 (HSP 2) für mehr Verbindlichkeit in den gleichstellungspolitischen Zielen im Vergleich zum Vorgängerprogramm eingesetzt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
49. Hält die Landesregierung eine Quote in den Hochschulleitungen, -verwaltungen und -räten sowie in Leitungs- und Führungspositionen in außeruniversitären Foschungsinstituten für sinnvoll? Wenn ja, in welcher Höhe sollte die Quotierung festgelegt werden? Wenn nein, welche alternativen Maßnahmen hält die Landeregierung aus welchen Gründen in diesem Fall für zielführend?
50. Hält die Landesregierung das unter anderem von der DFG vorgeschlagene Kaskadenmodell
(relationales Modell) mit einer differenzierten Quotierung nach Fachrichtung für zielführend?
Wenn ja, mit welcher Begründung? Wenn nein, welche Alternativen verfolgt die Landesregierung?
51. Wie beurteilt die Landesregierung den Vorschlag des Center of Excellence Women and Science (CEWS), die öffentlich geförderten Forschungseinrichtungen zu einer sanktionsbewährten flexiblen Quote im Rahmen ihrer Ausführungsvereinbarung Gleichstellung (AV-Glei) zu verpflichten?
52. Welche Art von Selbstverpflichtungen, wie beispielsweise Regeln für die Besetzung von Entscheidungsgremien, Erhebungen von Geschlechteranteilen, Zielgrößen, Mentoring existieren in wissensintensiven Branchen der Privatwirtschaft? Sieht die Landesregierung hier Handlungsbedarf?
Wenn ja, durch welche Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht?
53. Wie bewertet die Landesregierung die in der europäischen Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2010 bis 2015) aufgeführten Maßnahmen zur Geschlechtergleichstellung in der Wissenschaft, die insbesondere in Thema 1 (Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit) und Thema 3 (Gleichstellung in Entscheidungsprozessen) erwähnt werden? In welcher Weise trägt die Landesregierung diesen Maßnahmen und Zielen Rechnung? Wie will die Landesregierung insbesondere zum 25-Prozent-Ziel für Frauen in höchsten Führungspositionen in Wissenschaft und Forschung beitragen?
54. Wie bewertet die Landesregierung die Einführung des Gender-Mainstreaming-Prinzips?
55. In welchen Forschungsfeldern und -programmen setzt die Landesregierung in welcher Höhe Projektmittel zur Erforschung von Genderaspekten ein?
56. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um den Gender-Mainstreaming-Ansatz auf allen Hochschulebenen zu implementieren?
57. Welche Projekte und Maßnahmen wurden in den Jahren 2007, 2008, 2009, 2010, 2011 mit der „Umsetzung des Gender-Mainstreaming-Aspektes in Wissenschaft und Forschung“ gefördert? Bitte gesondert nach Jahr, Höhe der Fördermittel und Hochschule.
58. Wie beurteilt die Landesregierung die Wirksamkeit und Effektivität der geförderten
Maßnahmen und Projekte?
57. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung darüber, dass insbesondere Frauen von prekärer Beschäftigung im Wissenschaftsbereich betroffen sind? Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse und welche Maßnahmen ergreift sie, um Abhilfe zu schaffen? Was unternimmt die Landesregierung, damit auch die erforderlichen tarifvertraglichen Voraussetzungen geschaffen werden?
58. Wie bewertet die Landesregierung die im Auftrag der Bundesregierung erstellte „Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes“ aus gleichstellungspolitischer Sicht?
59. Gibt es von Seiten der Landesregierung Planungen, am System der Wissenschaftszeitverträge,
die insbesondere für junge Wissenschaftlerinnen mit Blick auf ihre Lebensplanung und persönliche Absicherung problematisch sind, etwas zu verändern? Wenn ja, in welche Richtung gehen die Planungen?
60. Welche Förderungen und Unterstützung von Netzwerken für Wissenschaftlerinnen wurden aufgebaut? Welche Verbesserungen durch solche Maßnahmen können bereits wahrgenommen werden?
61. Gibt es an den Hochschulen in Sachsen-Anhalt gezielte Mentoringprogramme für junge Wissenschaftlerinnen? Wenn ja, von wem werden sie getragen und in welchem Umfang werden sie genutzt?
62. Welche anderen Programme gibt es in Sachsen-Anhalt neben dem Professorinnenprogramm,
um jungen Wissenschaftlerinnen einen Weg vom Studienabschluss bis zur erfolgreichen Bewerbung für eine Professorinnenstelle zu ermöglichen und wie werden diese angenommen? Hält die Landesregierung diese Programme für ausreichend und was ist in dieser Legislaturperiode noch geplant?
63. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um mehr Frauen für naturwissenschaftlich- technische Studiengänge und Berufe zu motivieren? Wie erfolgreich sind die Bemühungen und welche Ergebnisse sind festzustellen?
64. Welche Maßnahmen werden von Seiten der Landesregierung ergriffen, um Berufsperspektiven im geistes- und sozialwissenschaftlichen Bereich, in dem Frauen besonders stark repräsentiert sind, zu verbessern?
65. Stimmt die Landesregierung der Einschätzung zu, dass spezifische Fach- und Unternehmenskulturenin naturwissenschaftlich-technischen Disziplinen und Berufen, die den Zugang und Verbleib von Frauen erschweren, eine wesentliche Ursache für den geringen weiblichen Anteil am Forschungspersonal und Leitungspositionen in diesen Bereichen ist? Wenn nein, bitte begründen.
a) Wie lassen sich nach Ansicht der Landesregierung diese Kulturen verändern?
b) Welche Rolle spielen aus Sicht der Landesregierung für die verbesserte Repräsentanz von Frauen in diesen Bereichen verbindliche Zielvereinbarungen für deutlich erhöhte Anteile von Frauen in Berufungs-, Personal- und Entscheidungsgremien in wissenschaftlichen Einrichtungen und Unternehmen?
66. Was unternimmt die Landesregierung, um den geringen Anteil von Frauen auf höheren
Qualifikationsstufen insbesondere in den naturwissenschaftlich-technischen Disziplinen zu erhöhen?
Gibt es hierzu Maßnahmen und Projekte?
67. Welche Maßnahmen wurden von Seiten der Landesregierung ergriffen, um für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben (Work-Life-Balance) zu verbessern und mit welchem Erfolg?
68. Sind bei forschungs- und wissenschaftsbezogenen Projektfördermitteln des Landes Regelungen und Mittel zur Flexibilisierung von Laufzeiten und für Vertretungen vorgesehen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sicherzustellen, und in welchem Umfang? Falls nein, unterstützt die Landesregierung dieses Anliegen und erwägt sie konkrete Schritte?
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