01.12.15 –
Kleine Anfrage (KA 6/8971) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4599) vom 01.12.2015.
Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Fragestellerin nimmt Bezug auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Polizeiliche Begleitung von Großraum- und Schwerlasttransporten“ (Drs. 6/3924).
Ich frage die Landesregierung:
1. Nach welcher Gebührenordnung wird in Sachsen-Anhalt die polizeiliche Begleitung von Großraum- und Schwerlasttransporten abgerechnet?
2. Wie hoch waren jeweils die Gebühreneinnahmen für die polizeiliche Begleitung von Großraum- und Schwerlasttransporten in den Jahren 2010 bis 2014?
3. Wie hoch war jeweils der (monetär bewertete) Aufwand für die polizeiliche Be-gleitung von Großraum- und Schwerlasttransporten in den Jahren 2010 bis 2014? Bitte differenzieren nach Personal für polizeiliche Begleitung, Personal für Genehmigung und Sonstiges.
4. Warum erhebt das Land Sachsen-Anhalt keine aufwandsdeckenden Gebühren für die polizeiliche Begleitung von Großraum- und Schwerlasttransporten?
5. Um wie viel Prozent müssten die Gebühren für die polizeiliche Begleitung von Großraum- und Schwerlasttransporten im Durchschnitt steigen, um den öffentli-chen Aufwand zu decken?
6. Transporte mit außergewöhnlichen Gewichten tragen erheblich zum Straßenverbrauch und zur Straßenschädigung bei. Was spricht aus Sicht der Landesregierung gegen verursachergerechte Sondernutzungsgebühren?
7. Welche bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen stehen derzeit einer Übertragung der Begleitung von Großraum- und Schwerlasttransporten auf pri-vate Dritte entgegen?
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