Kosten für die Sanierung von Umweltschäden durch den Kalibergbau

Kleine Anfrage (KA 6/9095) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4872) vom 05.04.2016.

05.04.16 –

Kleine Anfrage (KA 6/9095) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4872) vom 05.04.2016.

Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Ich frage die Landesregierung:

  1. Existieren Vereinbarungen mit der K+S Kali GmbH sowie Unternehmen, an denen die K+S Kali GmbH direkt oder mittelbar beteiligt ist, in Bezug auf die Nachsorge der durch den Kalibergbau oder durch den Abbau unter Tage allgemein verursachten Umweltschäden? Wenn ja, welcher Art sind diese Vereinbarungen? Bitte inhaltlich wiedergeben.

  2. Wird das Land Sachsen-Anhalt einen Teil der Kosten, die für die Sanierung der durch den Kalibergbau oder durch den Abbau unter Tage allgemein verursachten Umweltschäden übernehmen? Wenn ja, zu welchem Anteil?

  3. Welche Regelungen wurden für die Umweltschäden getroffen, die bis 1990 entstanden sind? Wird die K+S Kali GmbH oder ein Unternehmen, an dem die K+S Kali GmbH beteiligt ist, die Kosten der Sanierung dieser Umweltschäden übernehmen? Bitte nach Revieren aufschlüsseln. Wenn nein, warum nicht und zu welchem Anteil wird das Land die Kosten tragen?

  4. Existieren Kostenschätzungen für die Sanierung der bis 1990 entstandenen Umweltschäden durch Kalibergbau bzw. durch den Abbau unter Tage allgemein, der mit dem Kalibergbau in Zusammenhang steht, in Sachsen-Anhalt? Bitte nach Revieren aufschlüsseln.

Kategorie

Parlament | Umwelt

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