Kleine Anfrage (KA 6/9016) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4740) vom 21.01.2016.
21.01.16 –
Kleine Anfrage (KA 6/9016) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4740) vom 21.01.2016.
Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich frage die Landesregierung:
- Welche Kriterien bzw. welches Kriterium gilt maßgeblich für die Einstufung eines Gewässers als überregionales Vorranggewässer? Was ist das Ziel von überregionalen Vorranggewässern? Welche Aktivitäten werden durch die Einstufung seitens der Landesregierung entfaltet?
- Wurden im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie 2016 bis 2021 andere Gewässer als überregionale Vorranggewässer eingestuft, die im vorangegangenen Bewirtschaftungszeitraum nicht als überregionales Vorranggewässer eingestuft wurden? Wenn ja, welche und mit welcher Begründung jeweils? Wenn nein, weshalb nicht?
- Welche Kriterien zur Einstufung eines Gewässers als überregionales Vorranggewässer erfüllt die Bode?
- Wurde im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie 2016 bis 2021 die Bode als überregionales Vorranggewässer eingestuft? Wenn ja, warum und wenn nein, weshalb nicht?
- Welche ökologische Bedeutung kommt der Bode zu? Welche Fischarten und Rundmäuler nutzen die Bode als Rückzugs- bzw. Laichhabitat?
- Durch welche Bauwerke ist die Durchgängigkeit der Bode gestört bzw. eingeschränkt? Sind ggf. weitere Bauwerke in Planung? Wie können trotzdem die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erfüllt werden?