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29.09.15 –
Kleine Anfrage (KA 6/8913) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4419) vom 29.09.2015.
Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Gemäß ***-Vermerk zu Titel 685 78 in Kapitel 07 76 im Haushaltsplan 2014 und Haushaltsplan 2015/2016 ist bei der Überführung der Beschäftigten in die neuzugründende Servicegesellschaft für die Stiftungen sicherzustellen, dass die Tarifbindung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gewährleistet bleibt. Bei neu eingestellten Beschäftigten muss eine tarifgerechte Bezahlung sichergestellt werden.
Ich frage die Landesregierung:
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