Vollzeitpflege in der Kinder- und Jugendhilfe

Kleine Anfrage (KA 6/9099) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4884) vom 11.04.2016.

11.04.16 –

Kleine Anfrage (KA 6/9099) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4884) vom 11.04.2016.

Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie viele Kinder befinden sich in Sachsen-Anhalt in Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII? Bitte für die Jahre 2010 bis 2015 und differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten samt Altersgruppen der Kinder angeben.

  2. Wie viele Pflegestellen haben ein, zwei, drei oder mehr Pflegekinder? Bitte für die Jahre 2010 bis 2015 und differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten angeben samt jeweiligem Vom-Hundert-Satz zur Gesamtzahl an Pflegestellen.

  3. Wie stellt sich die Anzahl von Pflegestellen und der Bedarf an Vollzeitpflege in den Landkreisen und kreisfreien Städten zum Stichtag 31. Dezember 2015 dar?

    3.1 Inwieweit ist die Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII Teil der kommunalen Kinder- und Jugendhilfeplanung?

  4. Wie oft und in welcher Höhe gewähren die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen Zusatzbeitrag zu den Kosten der Erziehung gemäß § 2 Abs. 4 der Kinder- und Jugendhilfe-Pflegegeld-Verordnung? Bitte Angaben für die Jahre 2010 bis 2015 und differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten.

  5. Wie oft und in welcher Höhe gewähren die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen zusätzlichen Erziehungsbetrag gemäß § 2 Abs. 5 der Kinder- und Jugendhilfe-Pflegegeld-Verordnung? Bitte Angaben für die Jahre 2010 bis 2015 und differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten.

  6. Wie oft und in welcher Höhe gewähren die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Sachsen-Anhalt einmalige Beihilfen gemäß § 4 der Kinder- und Jugendhilfe- Pflegegeld-Verordnung? Bitte Angaben für die Jahre 2010 bis 2015 und differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten.

  7. In wie vielen Fällen wird a) gemäß § 11a Abs. 3 Nr. 1a SGB II und b) gemäß § 11a Abs. 3 Nr. 1b das Pflegegeld für den erzieherischen Einsatz als Einkommen berücksichtigt? Bitte differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten angeben für den Stichtag 31. Dezember 2015.

  8. Inwieweit sind Pflegeeltern in Sachsen-Anhalt durch Arbeitsgemeinschaften u. Ä. vernetzt und inwieweit werden diese Kooperationen und Formen der Selbsthilfe von Pflegeeltern durch das Land/die Kommunen unterstützt?

  9. Welche Beratungsangebote stehen Pflegeeltern vor und während der Vollzeitpflege
    a) seitens der örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe und
    b) seitens des Landesjugendamtes zur Verfügung?
    Bitte Nennung der Anzahl der beratenden Pflegeeltern für die Jahre 2010 bis 2015 und differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten.

  10. Wie viele Pflegeeltern nutzen das Angebot der „Pflegeelternschule“ in Bernburg?

    10.1 Wie stellt sich das Verhältnis von angefragten Besuchen der Pflegeelternschule und deren Kapazität dar?

    10.2 Welche Professionen mit welchem Stundenumfang sichern den „Unterricht“ in der „Pflegeelternschule“ ab?

    10.3 Auf welche Höhe beläuft sich die Landesförderung der „Pflegeelternschule“?
    Bitte Angaben für die Jahre 2012 bis 2016 samt Angabe des entsprechenden Haushaltstitels.

  11. Hält die Landesregierung die in § 2 der Kinder- und Jugendhilfe-Pflegegeld-Verordnung festgelegten Grundbeträge und Erziehungsbeträge auch im Hinblick auf die aktuellen Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge in dieser Sache für angemessen?

  12. Welche Absichten verknüpft die Landesregierung mit der Neufassung der Kinder- und Jugendhilfe-Pflegegeld-Verordnung, wenn die geltende Verordnung am 27. Februar 2017 außer Kraft tritt?

Kategorie

Parlament

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