30.06.15 –
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 6/4211) vom 30.06.2015 zum gestellten Antrag der Fraktionen CDU und SPD (Drs. 6/4202).
Der Landtag wolle beschließen:
Begründung
Neben der Möglichkeit der Förderung von Menschen mit Behinderung im Rahmen des § 33 SGB IX können Leistungen des Rehabilitationsträgers auch direkt an Arbeitgeber gehen. Diese Leistungen gemäß § 34 SGB IX umfassen unter anderem Ausbildungszuschüsse zur betrieblichen Ausbildung. Um ein Gesamtbild der bestehenden Förderungen eines inklusiven Ausbildungsmarktes in Sachsen-Anhalt zu erlangen, sind daher Informationen zur Umsetzung dieser Förderung nötig.
Es ist zu prüfen, inwieweit Integrationsbegleiterinnen und -begleiter auch im Rahmen der beruflichen Bildung eingesetzt werden können, um die Absolvierung einer regulären Ausbildung für Jugendliche mit Behinderung zu erleichtern und zu ermöglichen.
Prof. Dr. Claudia Dalbert
Fraktionsvorsitzende
Kategorie
Klar ist: Vielfaltspolitik bleibt nicht bei Beschlüssen stehen, sondern braucht konkrete Strukturen, kontinuierlichen Austausch und [...]
Nah am Menschen, stark im Wandel. Mit diesem Versprechen ziehen wir in die Landtagswahlen im Herbst. Beim Länderrat in Sassnitz auf Rügen haben [...]
Beim Ostkongress in Sassnitz auf Rügen haben wir den Startschuss für die Landtagswahlkämpfe in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt [...]