Berufliche Bildung – gleichberechtigter Zugang für alle

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 6/4211) vom 30.06.2015 zum gestellten Antrag der Fraktionen CDU und SPD (Drs. 6/4202).

30.06.15 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 6/4211) vom 30.06.2015 zum gestellten Antrag der Fraktionen CDU und SPD (Drs. 6/4202).


Der Landtag wolle beschließen:

  1. In Nummer 1a werden nach den Worten „berufliche Orientierung“ die Worte „§ 34 SBG IX in Bezug auf Ausbildungszuschüsse“ eingefügt.

  2. Die folgende neue Nummer 5 wird angefügt:
    „5. zu prüfen, inwieweit der Einsatz von Integrationsbegleiterinnen und -begleitern im Rahmen der beruflichen Bildung ermöglicht werden kann.“

 

Begründung

Neben der Möglichkeit der Förderung von Menschen mit Behinderung im Rahmen des § 33 SGB IX können Leistungen des Rehabilitationsträgers auch direkt an Arbeitgeber gehen. Diese Leistungen gemäß § 34 SGB IX umfassen unter anderem Ausbildungszuschüsse zur betrieblichen Ausbildung. Um ein Gesamtbild der bestehenden Förderungen eines inklusiven Ausbildungsmarktes in Sachsen-Anhalt zu erlangen, sind daher Informationen zur Umsetzung dieser Förderung nötig.

Es ist zu prüfen, inwieweit Integrationsbegleiterinnen und -begleiter auch im Rahmen der beruflichen Bildung eingesetzt werden können, um die Absolvierung einer regulären Ausbildung für Jugendliche mit Behinderung zu erleichtern und zu ermöglichen.

 

Prof. Dr. Claudia Dalbert
Fraktionsvorsitzende

Kategorie

Bildung | Parlament

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