30.06.15 –
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 6/4211) vom 30.06.2015 zum gestellten Antrag der Fraktionen CDU und SPD (Drs. 6/4202).
Der Landtag wolle beschließen:
Begründung
Neben der Möglichkeit der Förderung von Menschen mit Behinderung im Rahmen des § 33 SGB IX können Leistungen des Rehabilitationsträgers auch direkt an Arbeitgeber gehen. Diese Leistungen gemäß § 34 SGB IX umfassen unter anderem Ausbildungszuschüsse zur betrieblichen Ausbildung. Um ein Gesamtbild der bestehenden Förderungen eines inklusiven Ausbildungsmarktes in Sachsen-Anhalt zu erlangen, sind daher Informationen zur Umsetzung dieser Förderung nötig.
Es ist zu prüfen, inwieweit Integrationsbegleiterinnen und -begleiter auch im Rahmen der beruflichen Bildung eingesetzt werden können, um die Absolvierung einer regulären Ausbildung für Jugendliche mit Behinderung zu erleichtern und zu ermöglichen.
Prof. Dr. Claudia Dalbert
Fraktionsvorsitzende
Kategorie
CDU-Generalsekretär Linnemann findet, Rentner*innen in Deutschland würden zu wenig arbeiten. Statt den Menschen Faulheit zu unterstellen, [...]
Die Mieten bei Neuvermietungen steigen gerade in Ballungszentren trotz der existierenden Mietpreisbremse immer stärker an. Hohe Mieten werden [...]
Am 17. Mai ist der internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit – oder kurz: IDAHOBIT*. Die Rechte queerer Menschen [...]