Beschäftigte der SubsiDariuS GmbH

Kleine Anfrage (KA 6/8966) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4569) vom 17.11.2015.

17.11.15 –

Kleine Anfrage (KA 6/8966) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4569) vom 17.11.2015.

Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Die Landesregierung hat in der Antwort auf die Kleine Anfrage „Umsetzung der Stiftungsstrukturreform und Situation der Beschäftigten“ (Drs. 6/4419) mitgeteilt, dass auf die Arbeitsverhältnisse der SubsiDariuS GmbH die jeweils geltenden Branchentarifverträge bzw. die Mindestlohnbestimmungen Anwendung fänden, aber nicht der Tarifvertrag der Länder (TV-L).

 

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie viele Beschäftigte der SubsiDariuS GmbH werden nach welchen Branchentarifverträgen bezahlt?

  2. Auf wie viele Beschäftigte der SubsiDariuS GmbH finden die Mindestlohnbestimmungen Anwendung und welchen Tätigkeiten gehen diese nach?

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Parlament

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