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21.05.15 –
Kleine Anfrage (KA 6/8719) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4076) vom 21.05.15.
Vorbemerkung:
Die Vorsitzende der Restitutionskommission der Bundesregierung, Frau Prof. Dr. Jutta Limbach, hat in einem Zeitungsinterview (Süddeutsche Zeitung, 20. November 2014) zum Umgang mit Werken der modernen Kunst Stellung bezogen, welche von den Nazis im Jahr 1937 öffentlichen, staatlichen und kommunalen Sammlungen in Deutschland entzogen wurden. Die Kunstwerke sind über diverse Schritte auf dem Kunstmarkt wieder in deutschen öffentlichen Sammlungen angekommen, aber nicht bei den Eigentümern.
Nach Jahrzehnten des Verschweigens und der Besitzstandswahrung zwischen betroffenen Museen ist aus diesem Kreis keine Lösung zu erwarten, sondern politische Aktivitäten sind vonnöten.
Das „Gesetz über die Einziehung von Erzeugnissen entarteter Kunst“ vom 31. Mai 1938, mit dem nachträglich die Kulturbarberei legitimiert wurde, ist am 31. Dezember 1968 im Rahmen eines Rechtsbereinigungsgesetzes außer Kraft getreten und hat damit seine Gültigkeit verloren.
Aus diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Welche Kunstwerke aus Sachsen-Anhalt wurden im Zuge des „Gesetzes über die Einziehung von Erzeugnissen entarteter Kunst“ vom 31. Mai 1938 öffentlichstaatlichen und kommunalen Galerien entzogen? Wenn möglich, bitte das Kunstwerk benennen.
2. Welche „entartete Kunstwerke“ aus Sachsen-Anhalt sind bis heute an ihre ursprünglichen Besitzer in Sachsen-Anhalt zurückgeführt worden?
3. Wie beurteilt die Landesregierung die Position der Vorsitzenden der Restitutionskommission der Bundesregierung? Wie sieht sie die Rechtslage?
4. Inwieweit wäre das Land Sachsen-Anhalt von einer Restitution derartiger Kunstwerke betroffen?
5. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass weitgehende Klarheit besteht in den Eigentümer-Besitzer-Beziehungen für seinerzeit eingezogene Kunstwerke? Welche Fälle sind in und aus Sachsen-Anhalt bekannt, wo Provenienzforschung nötig wäre?
6. Die Presseberichte der jüngsten Zeit verdeutlichen, dass eine öffentliche Diskussion zu diesem Thema notwendig ist. Welche Rolle kann die Kultusministerkonferenz aus Sicht der Landesregierung hierzu leisten?
7. Welche Hinderungsgründe sieht die Landesregierung, das Einziehungsgesetz von 1938 als von Anfang für nichtig zu erklären? Welche Initiativen könnten von Sachsen-Anhalt ausgehen?
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