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21.08.14 –
Auf eine kleine Anfrage von der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Situation der „Förderschulen in Sachsen-Anhalt“ hat die Landesregierung Zahlen geliefert, die auf erhebliche Defizite in diesem Bildungsbereich schließen lassen. Dazu kommentiert Claudia Dalbert:
„In den letzten Jahren hat die Zahl von Schülerinnen und Schüler an den Förderschulen für Lernbehinderte abgenommen. Dies zeugt von der zunehmenden Inklusionsleistung aller Beteiligten. Gleichzeitig muss jedoch kritisch festgestellt werden, dass der Anteil der jungen Menschen, die diese Schule wenigstens mit einem Hauptschulabschluss verlassen, in den letzten fünf Jahren drastisch gesunken ist. Waren es 2009 noch 25 Prozent aller Schülerinnen und Schüler an Förderschulen für Lernbehinderte, so waren es im Schuljahr 2013 weniger als 17 Prozent.“
„Hinzu kommt, dass nur 73 Prozent der dort unterrichtenden Lehrkräfte über eine sonderpädagogische Ausbildung verfügen, nur 60 Prozent können eine spezifische Ausbildung in Lernbehindertenpädagogik nachweisen. Außerdem gibt es an nur ungefähr 60 Prozent aller Förderschulen für Lernbehinderte eine Schulsozialarbeiterin oder einen Schulsozialarbeiter.“
„Diese Zahlen zeigen klar, dass es den Förderschulen für Lernbehinderte in Sachsen-Anhalt zunehmend schlechter gelingt, die Kinder zu einem Schulabschluss zu führen.“
„In Sachsen-Anhalt gibt es außerdem noch drei Förderschulen für Sprachentwicklungsstörungen, die die erste bis sechste Klassenstufe umfassen. Über den Erfolg dieser Schulform, also an welche Schulformen die Kinder im Anschluss an die Förderschule wechseln, erfahren wir von der Landesregierung nichts. Hier besteht dringend Aufklärungsbedarf.“
„Ähnlich wie an Förderschulen für Lernbehinderte besitzt nur jede Lehrkraft an Förderschulen für Sprachentwicklungsstörungen über eine spezielle Ausbildung in der Förderpädagogik der Sprechbehinderung, Schulsozialarbeiterinnen oder Schulsozialarbeiter sind gar nicht erst vorhanden.“
„Die nicht nachlassende Zahl von Schülerinnen und Schülern, die an einer der drei Förderschulen für Sprachentwicklungsstörungen beschult werden, verweist zudem darauf hin, dass CDU und SPD mit der Streichung der verbindlichen Sprachstanderhebung bei Vierjährigen ein wichtiges Frühwarninstrument aus der Hand gegeben hat, um potentielle Sprachentwicklungsstörungen möglichst früh festzustellen und gezielte Fördermaßnahmen bereits im Vorschulalter ansetzen zu können.“
„Diese Zahlen zeigen deutlich, dass die Landesregierung mit ihrem parallelen System von Regelschulen und Förderschulen an eine Grenze stößt. Die Regelschulen brauchen das Personal und die Ressourcen, welche jetzt noch an die Förderschulen für Lernbehinderung und Sprachentwicklungsstörungen gehen, um die Inklusion der Schülerinnen und Schüler an den Regelschulen tatsächlich erfolgreich gestalten zu können.“
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