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10.07.13 –
„Die Zahl der Hochschulen, die wegen sinkender staatlicher Grundfinanzierung zusätzliche Geldquellen in der Privatwirtschaft suchen, nimmt zu“, sagt die hochschulpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Claudia Dalbert. „Das ist gut, weil diese Kooperationen unsere Wirtschaft stärken und als Transmissionsriemen auch Arbeitsplätze hier bei uns in Sachsen-Anhalt schaffen.“ Jedoch habe es in anderen Bundesländern Vorfälle gegeben, bei denen die Unternehmen die Freiheit der Forschung beeinflusst haben. Dalbert: „Zu so etwas ist es bei uns noch nicht gekommen. Damit das so bleibt, haben wir mit den Rektoren der Hochschulen Sachsen-Anhalts vereinbart, die dazu nötige Transparenz zu sichern.“ Bei der Sitzung des Landtags bringt die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heute daher einen Antrag ein, der die Landesregierung auffordert, eine solche Vereinbarung mit den Hochschulen zu verabreden. Zusätzlich muss aber Kontrolle möglich sein. Daher wird die Landesregierung außerdem aufgefordert, den Mitgliedern des zuständigen Ausschusses die Einsicht in die Kooperationsverträge unter Wahrung der Vertraulichkeit, unabhängig von Vertraulichkeitsklauseln, zu gewähren. Dalbert: „Nur so ist die Freiheit der Forschung und das Publikationsrecht der Hochschulen sicherzustellen.
Außerdem können wir nur so garantieren, dass die Vergabe von Lehraufträgen an bestimmte außeruniversitäre Partner in Verträgen nicht zwingend vorgeschrieben ist.“
„Das freie Publikationsrecht muss gelten.“ Dr. Claudia Dalbert, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt
Hintergrund:
Die Veröffentlichung von geheimen Kooperationsverträgen zwischen Hochschulen und private Unternehmen löste gerade in jüngster Zeit eine hitzige Diskussion über deren Inhalte aus. So machen beispielsweise die Kooperationsvereinbarungen der Universität zu Köln mit dem Bayer-Konzern und der Deutschen Bank AG mit der Humboldt Universität und der Technischen Universität Berlin deutlich, dass fehlende Regeln die Freiheit von Forschung und Lehre beeinträchtigen. In beiden Fällen hatten sich die Unternehmen weitreichende Mitspracherechte zusichern lassen.
Der Antrag zu Kooperationsverträgen zwischen Hochschulen und Wirtschaft.
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