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11.07.13 –
Kleine Anfrage (KA 6/7919) vom 08.05.2013 mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/2282) vom 11.07.2013.
Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Anträge auf Integrationshelferinnen und Integrationshelfer wurden in Sachsen-Anhalt gestellt? Bitte für die Jahre 2007 bis 2012, differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie nach Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulformen angeben.
1.1 Wie viele dieser Anträge wurden jeweils positiv beschieden? Bitte auch als Vom-Hundert-Satz zur Gesamtzahl der Anträge angeben.
1.2 Gegen wie viele negativ beschiedene Anträge wurde Widerspruch eingelegt? Bitte auch als Vom-Hundert-Satz zur Gesamtzahl der negativ beschiedenen Anträge angeben.
1.3 In wie vielen Fällen war dieser Widerspruch erfolgreich? Bitte auch als Vom-Hundert-Satz zur Gesamtzahl der Widersprüche angeben.
1.4 Wie oft wurde Klage gegen Bescheide der Sozialagentur bzw. des Jugendamtes eingereicht? Bitte für die Jahre 2007 bis 2012 angeben.
1.5 Wie oft waren die Klagen gegen die Sozialagentur bzw. das Jugendamt erfolgreich? Bitte auch als Vom-Hundert-Satz zur Gesamtzahl der Klagen angeben.
2. Wie viel Zeit liegt in der Regel zwischen Antragstellung und Bescheid?
3. Wie viele Untätigkeitsklagen gegen Sozialämter bzw. Jugendämter im Zusammenhang mit Anträgen auf Integrationshelferinnen und Integrationshelfer gab es? Bitte für die Jahre 2007 bis 2012 und differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten angeben.
3.1 Wie viele dieser Klagen hatten Erfolg?
4. Gibt es von Seiten der Sozialagentur bzw. der Jugendämter Vorgaben für eine maximale Bearbeitungsdauer? Wenn ja, wie lange sind diese jeweils?
5. Ist ein festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf Voraussetzung für eine erfolgreiche Beantragung einer Integrationshelferin oder eines Integrationshelfers? Wenn ja, findet über die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs hinaus ein Verfahren zur Bedarfserhebung bei Antragsstellung statt? Wenn nein, welche Förderbedarfe sind prinzipiell förderfähig?
6. Wer kann aufgrund welcher Kriterien resp. Richtlinien den Anspruch auf eine Integrationshelferin resp. eines Integrationshelfers feststellen?
7. Welche Qualifikationen müssen Integrationshelfer und Integrationshelferinnen haben?
8. Wie werden Integrationshelferinnen und Integrationshelfer in der Regel eingruppiert?
9. Bei welchen Trägern sind die gegenwärtig tätigen Integrationshelferinnen und Integrationshelfer angestellt?
9.1 Wer entscheidet nach welchen Kriterien welche Träger Integrationshelferinnen und Integrationshelfer einstellen können?
10. Inwieweit gibt es Planungen seitens der Landesregierung bzw. inwieweit sind der Landesregierung Planungen seitens einzelner Kreise oder kreisfreier Städte bekannt, Integrationshelferinnen und Integrationshelfer nur noch bei einzelnen großen Trägern anzusiedeln?
11. Inwieweit gibt es Planungen seitens der Landesregierung bzw. inwieweit sind der Landesregierung Planungen seitens einzelner Kreise oder kreisfreier Städte bekannt, Integrationshelferinnen und Integrationshelfer nur noch im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes zu fördern?
Kleine Anfrage (KA 6/7919) zusammen mit Cornelia Lüddemann vom 08.05.2013 mit Antwort der Landesregierung (Drs.6/2268) vom 11.07.2013.
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