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14.11.14 –
Das Polizeigesetz in Sachsen-Anhalt ist teilweise verfassungswidrig. Das hat das Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau am Dienstag entschieden. Sehen Sie Claudia Dalberts Statement bei 0:29 im MDR-Beitrag (11.11.2014).
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