13.06.16 –
Das Land unterstützt auch in diesem Jahr wieder Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekte. Ab sofort können Anträge zur Förderung gestellt werden. Die Förderung bezieht sich auf Natura 2000-Gebiete und Gebiete mit hohem Naturschutzwert im Rahmen der ELER-Förderung. Insgesamt stehen rund 7,3 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können auch mehrjährige Projekte bewilligt werden.
Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert sagte dazu: „Das Geld ist gut angelegt. Damit können Projekte unterstützt werden, die die Artenvielfalt und ihre Lebensräume erhalten.“
Die zugrunde liegenden „Richtlinien zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten (Naturschutz-Richtlinien)“ wurden im Ministerialblatt vom 30. Mai 2016 veröffentlicht. Anträge nimmt das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale) entgegen.
Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (inkl. Hochschulen), gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, insbesondere Vereine, Verbände und gemeinnützige Stiftungen, das Landesamt für Umweltschutz, der Nationalpark „Harz (Sachsen-Anhalt)“, das Biosphärenreservat Mittelelbe, das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz, der Naturpark Drömling, der Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt und das Landeszentrum Wald.
Gefördert werden unter anderem Vorhaben, um Schutz- und Bewirtschaftungspläne auszuarbeiten, Vorhaben für den Artenschutz und das Artenmanagement, Gebietsbetreuung, Vorhaben zur Förderung des Umweltbewusstseins, Studien und Investitionen im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes.
Die notwendigen Formulare und Ausfüllhinweise zur Beantragung finden Sie im Internet unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de, Rubrik „Investitionsförderung ländlicher Raum“ / Stichwort „Formulare/Informationen“ / Förderprogramm „Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000“.
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