14.03.17 –
In Sachsen-Anhalt wird die Stallpflicht gelockert. Im Landkreis Salzlandkreis wird sie teilweise, im Landkreis Harz komplett aufgehoben. Hier sind seit einigen Wochen keine Verdachtsfälle mehr in Hausgeflügelbeständen aufgetreten. Außerdem gab es seit längerer Zeit keine Nachweise des hochpathogenen Erregers H5N8 bei Wildvögeln.
Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert: „Wir können für den Salzlandkreis aber nur teilweise Entwarnung geben. Die Aufhebung der Stallpflicht gilt dort nur für Bereiche außerhalb von Risikogebieten, also zum Beispiel außerhalb einer 10 km Zone um EU-Wildvogelrastgebiete.“
Die zuständigen Behörden in den Landkreisen bereiten derzeit entsprechende Regelungen vor. Im Salzlandkreis werden sie Risikobewertungen durchführen, um Areale festzulegen, in denen die Aufstallung des dort gehaltenen Geflügels aufrecht erhalten bleibt. Die Stallpflicht wurde Ende November vergangenen Jahres landesweit ausgesprochen, um eine mögliche Ausbreitung des hochpathogenen Geflügelpest-Erregers zu verhindern. In den restlichen Landkreisen bleibt die Stallpflicht weiterhin bestehen.
„Die Stallpflicht dauert in diesem Jahr so lange an, wie selten zuvor. Wir wägen ständig zwischen den wachsenden Tierschutzproblemen in den Geflügelbeständen und dem Risiko einer Verbreitung der Infektion über Wildvögel ab“, sagt Landwirtschaftsministerin Dalbert. „Wir schauen uns natürlich auch die anderen Landkreise im Land jetzt nochmal genau an und prüfen, ob bzw. wann weitere Lockerungen der Stallpflicht möglich sind.“ Dalbert bittet die Geflügelhalter weiterhin um erhöhte Aufmerksamkeit und appelliert daran, die Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten. „Das Risiko einer Einschleppung des Geflügelpesterregers können wir nach wie vor nicht hundertprozentig ausschließen.“
Für Fragen zum Thema Geflügelpest und Aufstallung stehen die Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte und der Fachbereich Veterinärmedizin des Landesamtes für Verbraucherschutz zur Verfügung.
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