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12.10.12 –
Die Suchen nach dem Besonderen: Vorschläge der Regierung zur Gemeinschaftsschule haben keine Substanz
Landtag und Fraktion | 11.10.2012: Die Regierungskoalition hat am 10. Oktober im Ausschuss für Bildung und Kultur ihre Änderungsanträge zu ihrem Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes (Drs. 6/1165) eingebracht. Die Beratung im Ausschuss musste immer wieder unterbrochen werden, damit sich die VertreterInnen der Regierung für eine gemeinsame Position abstimmen konnten. Im Änderungsantrag wird das Konzept neuerdings als „Gemeinschaftsschule Sachsen-Anhalt“ bezeichnet, aber weder im Entwurf noch in der Vorstellung im Ausschuss für Bildung und Kultur findet sich das von der CDU formulierte „Besondere“ wieder. Die Vorschläge der Regierungskoalition zur Einführung der Gemeinschaftsschule enthalten keine Substanz. Nach wie vor ist das Profil dieser Schulform absolut nebulös. CDU und SPD gehen mit ihren Änderungen des Schulgesetzes nicht auf die Kritik aus der Anhörung ein, und die Gemeinschaftsschule bekommt durch die Änderungsanträge noch immer kein eigenes Profil. Wir haben Vorschläge unterbreitet, die auf ein stärkeres technisches oder wirtschaftliches, aber in jedem Fall berufsorientiertes Profil der Schulen zielten. Nach unseren Vorstellungen braucht die Gemeinschaftsschule einen besonderen Charakter, um sich klar von den anderen Schulformen, gerade auch vom Gymnasium, abzugrenzen. Auch der Inklusion erteilt die Koalition durch ihre Änderungsanträge eine deutliche Absage. Es werden zahlreiche Einschränkungen für die Umsetzung von Inklusion gemacht. Sie soll nur erfolgen, wenn Eltern dies wünschen und die materiellen, personellen und finanziellen Voraussetzungen an den Schulen vorhanden sind. Zudem wird die Weiterführung von Förderschulen explizit ins Gesetz geschrieben. Damit wird in Sachsen-Anhalt der Umbau unserer Schulen zu „inklusiven Schulen“ verhindert. Weiter spannend bleibt auch die Beratung für die Einführung einer Schüleridentifikationsnummer. Dieser Vorschlag wurde in den vergangen Monaten von vielen Initiativen scharf kritisiert, und wir haben dazu einen Änderungsantrag eingereicht. Die Landesregierung hat zwar nachgebessert, aber wir halten diese noch nicht für ausreichend. Daher erhalten wir unseren Änderungsantrag aufrecht und sind gespannt, wie die Regierungskoalition mit den datenschutzrechtlichen Bedenken auch des Datenschutzbeauftragten weiter umgehen wird.
Den vorgelegten Vorschlägen der Regierung konnten wir nicht zustimmen und haben zusammen mit der Fraktion DIE LINKE gegen die vorläufige Beschlussempfehlung gestimmt. Nach der Beratung in weiteren Ausschüssen wird der Gesetzentwurf am 7. November wieder im Ausschuss für Bildung und Kultur diskutiert und anschließend eine endgültige Beschlussempfehlung für den Landtag erarbeitet.
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