03.08.19 –
Sachsen-Anhalt erlaube ab sofort die Nutzung von ÖVF-Bracheflächen zur Futternutzung auch ohne Antrag. Die extreme Trockenheit ermögliche diese Ausnahme. Dabei sei lediglich eine formlose Anzeige unter Benennung der betreffenden Flächen erforderlich, so berichtet Topagrar Online (03.08.2019). Ein weiterer Bericht der Welt (02.08.2019, dpa/sa).
(ÖVF = ökologische Vorrangflächen)
Die Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalts.
Kategorie
Wir befinden uns mitten im größten Angriff auf Klimaschutz und Ökologie, den jemals eine deutsche Bundesregierung gestartet hat. Die Koalition [...]
Vom 29. Bis 30. Mai kommen wir zum IM/PULS – Forum für Zukunft im smartvillage Berlin zusammen. Gemeinsam wollen wir die zentralen Fragen [...]
Am 22. März 2026 wählt Rheinland-Pfalz einen neuen Landtag. Für uns ist klar: Wir schützen, was uns schützt. Nur GRÜNE sorgen für eine für alle [...]