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06.02.15 –
Kleine Anfrage (KA 6/8593) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/3802) vom 06.02.15.
Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Frage 1:
Wie viele Schüler und Schülerinnen besuchten im Schuljahr 2013/2014 in Sachsen-Anhalt allgemein- und berufsbildende Schulen? Bitte nach öffentlichen und freien Schulen sowie nach Schulformen i. S. v. § 3 Abs. 2 SchulG LSA differenzieren.
Frage 2:
Wie haben sich die durchschnittlichen Klassenfrequenzen an den allgemein- und berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt zwischen den Schuljahren2009/2010 und 2013/2014 entwickelt? Bitte nach öffentlichen und freien Schulen sowie nach o. g. Schulformen differenzieren und für alle Schuljahre ab 2009/2010 angeben.
Frage 3:
Für wie viele Schüler und Schülerinnen von Ersatzschulen wurde im Schuljahr
2013/2014 in Sachsen-Anhalt eine Finanzhilfe i. S. v. § 18a SchulG LSA gewährt? Bitte nach o. g. Schulformen differenzieren.
Frage 4: Für wie viele Schüler und Schülerinnen von finanzhilfeberechtigten Ersatzschulen, die ihren Betrieb in Sachsen-Anhalt bis zum 1. August 2007 aufgenommen haben, wurde im Schuljahr 2013/2014 aufgrund der Regelung des § 18a Abs. 3 Nr. 4 S. 4 SchulG LSA eine um den „Ausgleichsbetrag“ erweiterte Finanzhilfe gewährt? Bitte nach o.g. Schulformen differenzieren.
Frage 5:
Für wie viele Schüler und Schülerinnen von finanzhilfeberechtigten Ersatzschulen wurde im Schuljahr 2013/2014 in Sachsen-Anhalt eine Finanzhilfe aufgrund der Regelung des § 18a Abs. 1 S. 2 und 3 SchulG LSA nicht gewährt? Bitte nach o. g. Schulformen differenzieren.
Frage 6: Wie viele öffentliche und freie Schulen blieben in Sachsen-Anhalt im Schuljahr
2013/2014 mit wie vielen Schülern und Schülerinnen unter den „mittleren“ Klassenfrequenzen (s. § 18a Abs. 3 Nr. 3 SchulG LSA) der vergleichbaren öffentlichen Schulen? Bitte nach öffentlichen und freien Schulen sowie o. g. Schulformen differenzieren. Falls die konkreten Zahlen für 2013/2014 noch nicht bekannt sein sollten, bitte hilfsweise die entsprechenden Zahlen für Schuljahr 2012/2013 angeben.
Frage 7:
Wie viele öffentliche Schulen blieben in Sachsen-Anhalt im Schuljahr
2013/2014 mit wie vielen Schülern und Schülerinnen über den in Frage 6 genannten „mittleren“ Klassenfrequenzen? Bitte nach o. g. Schulformen differenzieren. Falls die konkreten Zahlen für 2013/2014 noch nicht bekannt sein sollten, bitte hilfsweise die entsprechenden Zahlen für Schuljahr 2012/2013 angeben.
Frage 8:
Inwiefern hält die Landesregierung auch unter Berücksichtigung ihrer Antworten zu den Fragen 5 bis 7 dieser Anfrage die im o. g. Bericht vorgenommene Be-rücksichtigung einer „Mehrschülerregelung“ für sachgerecht (s. Bericht, S. 9, Pkt. 7; S. 10, Tabellen 1 und 2)?
Frage 9:
Aus welchen Gründen hat die Landesregierung bei ihrem o. g. Bericht nur die Kosten der öffentlichen Gymnasien in kommunaler Trägerschaft (s. Anlage 1), nicht aber die der öffentlichen Gymnasien in Landesträgerschaft dargestellt? Welche durchschnittlichen Schülerkosten ergeben sich bei einer vergleichbaren Darstellung für die öffentlichen Gymnasien in Trägerschaft des Landes?
Frage 10:
Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aufgrund des vorgelegten o. g. Berichts hinsichtlich des künftigen Finanzhilfebedarfs für Gesamtschulen in freier Trägerschaft?
Frage 11:
Jährlich veröffentlicht das Statistische Bundesamt für alle Bundesländer durchschnittliche Schülerkosten, zuletzt am 13. März 2014 unter der Überschrift „Bildungsausgaben: Ausgaben je Schülerin und Schüler 2011“.
a.) Nach welchen Kriterien bzw. aufgrund welcher Daten ermittelt das Statistische Bundesamt diese Ausgaben jährlich für die jeweiligen Schulformen in
Sachsen-Anhalt?
b.) Aus welchen Gründen hat die Landesregierung bei der Erstellung ihrer Berichte nach § 18g SchulG LSA bisher noch nicht auf die entsprechenden Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts zurückgegriffen?
Frage 12:
Die freien Schulträger müssen in Sachsen-Anhalt z. B. für die Schulgenehmigung und -anerkennung, für die beantragte Änderung ihrer Schulkonzepte oder für die Genehmigung/Ablehnung von Lehrkräften unter Bezugnahme auf die
Allgemeine Gebührenordnung Sachsen-Anhalts regelmäßig Gebühren gegenüber dem Land entrichten.
a.) Wie haben sich die Einnahmen des Landes Sachsen-Anhalt aus den gegenüber den freien Schulträgern erhobenen Gebühren zwischen 2009/2010 und 2013/2014 (hilfsweise zwischen den Haushaltsjahren 2009 und 2013) entwickelt? Bitte für jedes Schul- oder Haushaltsjahr darstellen.
b.) Welche vergleichbaren Gebühren hat das Land Sachsen-Anhalt in den genannten Schul- oder Haushaltsjahren den kommunalen Schulträgern in Rechnung gestellt?
Frage 13:
In der Anlage 4 zum o. g. Bericht verweist die Landesregierung auf S. 2 u. a.
auf ein Urteil des OVG Sachsen-Anhalt vom 22. Oktober 2013 (AZ: 3 L 583/12). In diesem Urteil hat das OVG den Verordnungsgeber gerügt, dass dieser hinsichtlich der Finanzhilfeberechnungsgröße „Stundenpauschale“ (s. § 18a Abs. 3 Nr. 1 S. 3 SchulG LSA) bisher nicht von seiner Verordnungsermächtigung Ge-brauch gemacht hat.
a.) Warum hat der Verordnungsgeber die genannte Berechnungsgröße bisher noch immer nicht per Verordnung geregelt bzw. näher ausgestaltet?
b.) Soll dies in absehbarer Zeit nachgeholt werden und wenn ja, mit welchem
Regelungsinhalt?
Frage 14.
a.) Was hat die auf S. 10 des o. g. Berichts zu findende Übersicht zu den Schülerkosten der öffentlichen berufsbildenden Schulen (s. Tabelle 3) mit der nach § 18g SchulG LSA geforderten Darstellung der tatsächlichen schulform-
bezogenen Kosten zu tun?
b.) Welchen Anteil machen in der Tabelle 3 des o. g. Berichts die Schüler und Schülerinnen aus, die im öffentlichen Bereich die weniger personalintensiven dualen Ausbildungsgänge besuchten?
Frage 15:
Im o. g. Bericht wird unter Punkt 5. 2.1 (S. 7f.) dargestellt, welche Sachkosten der kommunalen Schulträger bei der Ermittlung der öffentlichen Schülerkosten berücksichtigt worden seien. An welcher Stelle lassen sich diese einzelnen Kostenpositionen in den jeweiligen als Anlage 1 zum Bericht gehörenden Berechnungsdarstellungen konkret finden?
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