Selbstbestimmung und Teilhabe im Alter

Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 6/3786) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4010) vom 23.04.2015. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte daraufhin einen Entschließungsantrag (Drs. 6/4174) am 17.06.2015.

17.06.15 –

Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 6/3786) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4010) vom 23.04.2015. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte daraufhin einen Entschließungsantrag (Drs. 6/4174) am 17.06.2015.

 

Die vielfach diskutierte und dargestellte demographische Entwicklung macht den Themenkomplex „altengerechtes Wohnen“, „altengerechte Quartiersentwicklung“, „inklusiver Sozialraum“ sowie das Thema „Pflege“ insbesondere in Sachsen-Anhalt zu einem hoch relevanten und drängendem Problem. Statistische Grunddaten ver­deutlichen dies eindrücklich. Die Zahl der Pflegebedürftigen entwickelt sich rasant. So ist ein Anstieg der Zahl der Pflegegeldempfangenden in den letzten 10 Jahren von ca. 38.300 auf beinahe 47.000 zu verzeichnen. Da ist ein Plus von über 20 %. Entsprechend ist eine Zunahme an stationären Plätzen in Pflegeheimen von 2008 bis 2012 von 26.789 auf 29.762 zu verzeichnen. Laut Wohnatlas 2013 des Kuratoriums Deutsche Altenhilfe ist das bundesweit die höchste Zuwachsrate. Die Alterung der Bevölkerung wird durch die weiterhin stattfindende Abwanderung zusätzlich brisant, da die Anzahl alleinlebender Senioren/innen zunimmt. Bspw. der aktuelle Psychiat­riebericht verweist auf diese Problematik sozial isolierter Senioren/innen. Vor diesem Hintergrund ist die Entwicklung generationengerechter Sozialräume und altenge­rechter Quartierskonzepte geboten.

Die Große Anfrage beschäftigt sich mit zentralen Aspekten dieses Themenkomple­xes, um sowohl den Status Quo zu beleuchten, Konzeptionen und Zielvorstellungen der Landesregierung zu erfahren, als auch einen Überblick über kommunale Aktivi­täten zu erlangen. Schließlich sollen Handlungsnotwendigkeiten kennbar gemacht werden, um im Land eine emanzipatorische Alten- und Pflegepolitik zu entwickeln und zu stärken, die von dem Ziel orientiert ist, ein möglichst langes Wohnen in der eigenen Häuslichkeit zu sichern, lokale Verantwortungsgemeinschaften zu fördern und damit gemeinschaftlich getragene inklusive Quartiere zu schaffen. 

 

Wir fragen die Landesregierung:

I. Stationäre Alten- und Pflegeheime

  1. Wann wird der Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsamtes gemäß § 30 des Wohn- und Teilhabegesetzes Sachsen-Anhalt für das Jahr 2013 veröffentlicht?

  2. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Anzahl der stationären Einrichtungen wie auch der entsprechenden Platzzahlen in den letzten fünf Jahren? Dies vor dem Hintergrund der zahlenmäßigen Entwicklung pflegebe­dürftiger Personen wie auch dem Leitsatz „ambulant vor stationär“.

  3. Wie viele Neubauten an stationären Einrichtungen sind für die nächsten drei Jahre geplant? Bitte Nennung der Träger, der geplanten Platzzahl pro Einrichtung und differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten angeben.

  4. Wie hoch liegt der Anteil der Alten- und Seniorenheime in Sachsen-Anhalt, die strukturell dem Typus der 2., 3. und 4. Generation entsprechen? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten differenziert angeben.

  5. Wie viele der stationären Plätze sind demnach schätzungsweise insgesamt in Heimen des Typus der 2., 3., und 4. Generation in Sachsen-Anhalt vorzufinden? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten differenziert angeben.

  6. Welche Bestrebungen sind der Landesregierung bekannt, Wohnheime im Sinne der 5. Generation gemäß dem Konzept des Kuratoriums Deutsche Altenhilfe in Sachsen-Anhalt weiter zu entwickeln bzw. neu zu bauen?

  7. Welche Umbaumaßnahmen sind der Landesregierung aus den letzten fünf Jahren bekannt, bei denen Heime umgebaut wurden, um diese a) entsprechend einer neueren Generation von Heimen zu gestalten oder b) in Richtung ambulanter Wohnformen zu entwickeln im Sinne nichtselbstständig organisierter Wohn­gruppen (Ambulantisierung)?
    Bitte differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten angeben samt Nen­nung des jeweiligen Trägers und der Angabe wie viele Plätze in Wohnheimen jeweils modernisiert bzw. „ambulantisiert“ wurden.

  8. Inwieweit bestehen für die Kommunen bundes- und landesgesetzliche Möglich­keiten, den Bau von stationären Alten- und Pflegeheimen zu verhindern?

    8.1 Welche Möglichkeiten sieht das Land, eine solche Regelung für die kommu­nale Ebene gesetzlich zu schaffen?
    8.2 Gibt es von Landesseite Pläne, den Neubau von stationären Heimen zu be­grenzen bzw. zu stoppen?

  9. Wie viele stationäre Heime in Sachsen-Anhalt haben eine jeweilige durchschnittli­che Stationsgröße von a) unter 10 Plätzen, b) 10 bis 20 Plätzen und c) über 20 Plätzen?
    Bitte differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten angeben.

  10. Wie viele Heime halten Doppelzimmer vor? Bitte differenziert nach Landkrei­sen und kreisfreien Städten angeben für die Jahre 1990, 2000, 2010 und 2013. Dabei bitte auch als Vom-Hundert-Satz zur Gesamtzahl der Heime angeben.

  11. Wie hoch ist der gegenwärtige Anteil an Doppelzimmern in stationären Heimen im Verhältnis zur Gesamtzahl an Heimbetten in Sachsen-Anhalt?

  12. Verfügen Heime in Sachsen-Anhalt über 3- oder 4-Bett-Zimmer?
    Wenn ja, bitte Nennung der jeweiligen Heime und Angaben zur Anzahl dieser Heime  differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten.

  13. Ist der mgl. Anteil an Mehrbettenzimmern pro Einrichtung gesetzlich bzw. auf Ebene von Verordnungen in Sachsen-Anhalt reglementiert?
    Wenn ja, in welcher Weise?

  14. Verfolgt die Landesregierung im Sinne der Differenzierung von Wohnformen gemäß dem Wohn- und Teilhabegesetz Zielstellungen hinsichtlich der Umset­zung und zahlenmäßigen Entwicklung dieser Wohnformen?
    Wenn ja, welche?

  15. Wie beurteilt die Landesregierung die Kostenträgerschaft für ambulante Leistun­gen (Kommunen) und stationäre Leistungen (Land) vor dem Hintergrund des Ansatzes „ambulant vor stationär“? Sieht das Land ggf. einen Interessenkonflikt für die Kommunen, ambulante Angebote zu entwickeln und auszubauen?

  16. Welche Bestrebungen seitens der Landesregierung gibt es, diesen vermeintli­chen Fehlanreiz anzugehen wie bspw. das Modellprojekt „Persönliches Budget – Hilfe nach Maß“ in Rheinland-Pfalz?

  17. Welche Ansprechpartner seitens des Landes gibt es für Träger und Kommunen im Sinne einer Beratung hinsichtlich der Wohnformen gemäß dem Wohn- und Teilhabegesetz?

  18. Inwieweit überwacht die Landesregierung die Umsetzung des § 10 des Geset­zes über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt (WTG)?

  19. Liegt der Landesregierung ein Überblick über die Maßnahmen und Angebote zur Öffnung der Einrichtung oder Wohnform in das Gemeinwesen gemäß ent­sprechender Konzeptionen und Leistungsangeboten der Träger in Sachsen-An­halt vor (§ 10 Satz 4 WTG LSA)?
    Wenn ja, wie bewertet die Landesregierung diesen Überblick vor dem Hinter­grund der Maßgaben des § 10?

  20. Wie bewertet die Landesregierung den Beschluss vom 27. Juni 2014 (Az 7 B 212/13 HAL) des Verwaltungsgerichts Halle, einen Einrichtungsträger von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Qualitätsberichte gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 zu befreien? In welcher Form fließt dieser Beschluss in die Evaluierung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) ein?

  21. Nach welchen Prüfkriterien und Maßgaben werden die Qualitätsberichte gemäß § 8 Abs. 2 WTG durch die Heimaufsicht erstellt? Inwieweit wird die Validität der Prüfergebnisse sichergestellt?

  22. Das Bundessozialgericht hat 2011 eine neue Grundlage für die Inves­titi­onskosten­finanzierung bei stationären Pflegeeinrichtungen geschaffen. Dem­nach dürfen nur noch die tatsächlichen Kosten zur Refinanzierung durch die Heimbewohner/innen und Kostenträger herangezogen werden und die Ab­rechnung nicht mehr über Pauschalen erfolgen. Inwieweit findet dieses „Tat­sächlichkeitsprinzip“ in Sachsen-Anhalt Anwendung?


II.        Entlastende und unterstützende Dienste für pflegende Angehörige

  1. Welche niedrigschwelligen Betreuungsangebote (§ 45c SGB XI) sind gemäß der Pflege-Betreuungs-Verordnung in Sachsen-Anhalt (Stand 31. Dezember 2014) an­erkannt?
    Bitte Nennung des jeweiligen Trägers, der Anschrift sowie der Anzahl der je­weils ehrenamtlich Tätigen. Angaben bitte differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten. Standorte der Betreuungsangebote bitte auch kartogra­phisch darstellen.

  2. Wie viele anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote existieren in Sach­sen-Anhalt? Bitte Angabe differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städ­ten und für die Jahre 2008 bis 2013.

  3. Wie viele Anträge auf Anerkennung als niedrigschwelliges Betreuungsangebot gab es in den Jahren von 2008 bis 2013? Bitte Angabe differenziert nach Landkrei­sen und kreisfreien Städten und als Vom-Hundert-Satz der genehmigten An­träge zur Gesamtzahl der Anträge.

  4. Inwieweit existieren Strukturen der Zusammenarbeit der niedrigschwelligen Betreuungsangebote a) untereinander, b) mit ambulanten Pflegediensten, c) mit den Gesundheitsämtern, d) den Sozialämtern, e) stationären Einrichtungen und f) weiteren Institutionen?

  5. Wie hoch ist der Anteil des Landes Sachsen-Anhalt an der Förderung des Spit­zenverbandes Bund der Pflegekassen gemäß § 45c Abs. 1 Satz 1 SGB XI in folge der Anwendung des Königsteiner-Schlüssels gemäß § 45c Abs. 6 Satz 1 SGB XI?

    5.1 Wie hoch war die Summe der verausgabten Mittel nach § 45c SGB XI in Sachsen-Anhalt? Angabe bitte für die Jahre 2008 bis 2013 und als Vom-Hun­dert-Satz zur Gesamtsumme der Pflegekassenförderung nach § 45c SGB XI.
    5.2 Wie hoch ist der aktuell niedrigste und höchste Förderbetrag für aner­kannte niedrigschwellige Betreuungsangebote in Sachsen-Anhalt?
    5.3 Hält die Landesregierung die Förderung der niedrigschwelligen Betreu­ungs­angebote im Land für in der Regel kostendeckend?
    Wenn nein, welche Planungen bestehen, um die Finanzierung entspre­chend anzupas­sen?

  6. Welche Projekte werden in Sachsen-Anhalt gemäß § 45d SBG XI gefördert?

  7. Scheiterten Projekte gemäß § 45d SGB XI in Sachsen-Anhalt an mangelnder Ko-Finanzierung durch a) das Land oder b) die Kommune?
    Wenn ja, bitte entsprechende Anzahl für die Jahre 2008 bis 2013 angeben und dif­ferenziert nach Landkreis und kreisfreier Stadt.

  8. Welche kommunalen Arbeitsgruppen, Netzwerke o. Ä. gibt es zur Koordinierung und Begleitung von Projekten nach § 45d SGB XI in Sachsen-Anhalt?

  9. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung, die Pflegeverordnung dem § 45d SGB V anzupassen bzw. inwieweit entspricht die bestehende Ver­ordnung nicht den Vorgaben von § 45d SGB V?

  10. Wie viele Pflegeberaterinnen und Pflegeberater nach § 7a Abs. 3 Satz 3 SGB XI sind in Sachsen-Anhalt tätig? Bitte angeben für die Jahre 2008 bis 2013. Bitte dif­ferenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten angeben samt der Angabe, ob diese im Rahmen der vernetzten Pflegeberatung arbeiten oder bei ander­weitigen Trägern.

  11. Wie viele Wohnberatungen der Gesellschaft für Prävention im Alter (PIA) fan­den seit deren Gründung statt? Bitte differenzieren nach Beratungen zu Anpas­sungsmaßnahmen in der eigenen Häuslichkeit und Beratungen zu neuen Wohn­formen.

  12. Ist eine Evaluierung von PIA geplant?
    Wenn ja, wann wird die Evaluation vorliegen und wer ist mit der Evaluierung be­auftragt?

  13. Wie viele Förderungen im Rahmen des Programms „Sachsen-Anhalt modern“ fanden im Bereich „altengerechter Umbau“ statt? Bitte darstellen für die Jahre 2008 bis 2013 samt der Angabe der jeweiligen Fördersumme und der Gesamt­höhe der jährlichen Förderung.

  14. Wie bewertet die Landesregierung die Evaluation zur vernetzten Pflegebera­tung? Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Evaluation keine Aussagen über die Anzahl an Beratungsfällen enthielt, die Datengrundlage der Umfrage zur „Kundenzufriedenheit“ unklar ist und sich generell die Frage stellt, inwieweit Kostenträger eine unabhängige Beratung realisieren können?

  15. Welche Freiwilligenagenturen in Sachsen-Anhalt haben welche Projekte bzw. Programme ins Leben gerufen, die sich explizit dem Thema „Pflege“ und „pfle­gende Angehörige“ widmen? Bitte Nennung: Projekttitel, Laufzeit, Teilnehmen­denzahl und differenziert für die einzelnen Freiwilligenagenturen.

 

III.   Altengerechte Quartiersentwicklung

  1. Welche kommunalen Pflege- und Quartierskonzepte gibt es in Sachsen-Anhalt? Bitte der Antwort diese Konzepte anfügen.

  2. Welche kommunalen Pflegekonferenzen gibt es in Sachsen-Anhalt? Bitte Anga­ben zu Teilnehmenden, Region und Arbeitsweise je Konferenz.

  3. Welche Quartiersprojekte und Unterstützungsansätze zur Quartiersentwicklung mit Bezug auf die Themen „Alter“ bzw. „Hilfe- und Pflegebedürftigkeit“ gibt es in Sachsen-Anhalt?

  4. Inwieweit existieren in Sachsen-Anhalt Kooperationsvereinbarungen zwischen Wohnungsbaugesellschaften und Wohlfahrtsverbänden und/oder kulturellen Ein­richtungen zur Förderung der Quartiersentwicklung?

  5. Inwieweit bestehen in Sachsen-Anhalt (Rahmen-)Vereinbarungen zwischen Leis­­tungsträgern untereinander und Kostenträgern im Bereich der Altenhilfe zur Vernetzung und Kooperation im Rahmen der Leistungserbringung?

    5.1 Inwieweit bestehen Konzepte zur Umsetzung solcher Verbundlösungen in Sachsen-Anhalt? Existierende Konzepte bitte der Antwort anhängen.

  6. Welche überregionalen Zusammenschlüsse (Arbeitskreise, Gremien etc.) von Quar­tiersmanager/innen bzw. vergleichbarer Quartier- und Stadtteilbüros existie­ren in Sachsen-Anhalt?

  7. Existieren Landesförderungen für Quartierbüros bzw. „Quartiermanager/innen“ in Sachsen-Anhalt bzw. können bspw. im Rahmen von Bauförderungen nicht-investive Kosten für Quartiersarbeit angesetzt werden?
    Wenn ja, auf welche Summe beliefen sich diese Förderungen in den Jahren 2008 bis 2013?
    Wie viele a) Büros und b) Stellen wurden mittels dieser Gelder gefördert?

  8. Inwieweit sind die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte einge­bunden in Projekte zur Quartiersentwicklung? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten differenziert darstellen samt der Angabe der dortigen Koope­rationspartner und Projekte im Sinne einer altengerechten Quartiersentwicklung.

  9. In welcher Form und inwieweit ist das Thema „altengerechte Quartiersentwick­lung“ Thema in landesweit bestehenden Gremien und Arbeitszusammenhängen bzw. in interministeriellen Arbeitsgruppen?

  10. Welche Projekte existieren in Sachsen-Anhalt im Rahmen des URBAN 21-Pro­gramms, bei denen „altengerechte Quartiersentwicklung“ eine Rolle spielt? Bitte pro Projekt Nennung von: Ort, Träger, Zielstellung, Laufzeit und Förderung (Bund/Land/Kommune).

  11. Welche durch Bundesmittel geförderten Projekte - vergleichbar. der Projekt­stu­die „Jen­­seits der 60 - wie wollen wir leben?“ der Stadt Dessau-Roßlau - laufen zur­zeit in Sachsen-Anhalt?
    Bitte jeweils Nennung des Trägers und des Förderzeitraums sowie der inhaltli­chen Konzeption des Projekts.

  12. Welche Projekte zum Thema „Care Management“ laufen derzeit in Sachsen-Anhalt? Bitte pro Projekt Nennung: Ort, Träger, Laufzeit, Zielstellung, Förder­summe (Bund/Land/Kommune).

  13. Welche Leitbilder auf kommunaler und Landesebene existieren, die den Ansatz des Care Management aufgreifen?

  14. Inwieweit spielt Care Management eine Rolle bei den kommunalen Alten­hil­fe­plä­nen?

  15. Inwieweit existieren in Sachsen-Anhalt Überlegungen bzw. Ansätze zur Ent­wick­lung einer präventiven Altenhilfe in Form einer aufsuchenden Altenarbeit wie es bspw. in Bremen mittlerweile als Regelangebot existiert?

  16. Welche Quartier- und Stadtteilbüros sind der Landesregierung in Sachsen-An­halt bekannt? Bitte Nennung differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie samt der Angabe der Kontaktadressen.

 

Prof. Dr. Claudia Dalbert
Fraktionsvorsitzende

Kategorie

Kultur | Parlament

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