Finanzielle Absicherung zur Tagebausanierung durch die MIBRAG GmbH

Kleine Anfrage (KA 6/8965) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4574) vom 19.11.2015.

19.11.15 –

Kleine Anfrage (KA 6/8965) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4574) vom 19.11.2015.

Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Abgeordneter Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

In Hinblick auf die offensichtlich unklaren Eigentums- und Besitzverhältnisse im Zusammenhang mit der MIBRAG GmbH, Theissen (siehe veröffentlichte Jahresabschlüsse der MIBRAG und ihrer Muttergesellschaft JSTD Braunkohlenbergbau GmbH), den übernommenen Bürgschaften und erteilten Verpfändungen, besteht dringender Klärungsbedarf in Bezug auf die nachhaltige finanzielle Absicherung der nach Bundesberggesetz zwingend erforderlichen Rückstellungen zur Tagebausanierung nach Auslaufen des Braunkohletagebaus in Sachsen-Anhalt.

 

Dazu bitten wir die Landesregierung folgende Fragen zu beantworten:

  1. Nach welchen Vorgaben bewertet das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) die von der MIBRAG für die Rekultivierung zurückgestellten Beträge?

  2. Wird bei der Bewertung der Rückstellungshöhe unterschieden zwischen Rückstellungen für Rekultivierungen aus dem laufenden Tagebau und dem stillgelegten Tagebau? Es ist damit zu rechnen, dass der Braunkohletagebau in den nächsten 20 Jahren aus ökologischen Gründen stillgelegt werden wird und daher ein Abschlussbetriebsplan Grundlage für die Dotierung der Rückstellungen sein muss.

  3. Welcher Zinssatz wird derzeit von dem LAGB bei der monetären Bewertung der Rückstellungen unterstellt?

  4. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung Sachsen-Anhalt, vor dem Hintergrund der Erfahrungen um die Insolvenz der Romonta in den 90-er Jahren, zu ergreifen, um die erforderliche finanzielle Absicherung der erforderlichen Rückstellungen zur Rekultivierung des laufenden Tagebaus und des Abschlussbetriebsplans nach Beendigung des Tagebaus abzusichern?

  5. Wie hoch bewertet die Landesregierung derzeit das finanzielle Risiko aus der Tagebausanierung für das Land Sachsen-Anhalt im Falle einer möglichen Insolvenz der MIBRAG GmbH und wie gedenkt sie sich dagegen abzusichern? Wurden gegenüber der MIBRAG GmbH bereits Sicherheitsleistungen gem. Bundesberggesetz festgelegt, wenn ja, in welcher Höhe und wie gesichert, wenn nein, warum nicht?

  6. Sieht die Landesregierung im Falle von Zahlungsschwierigkeiten der MIBRAG GmbH im Zusammenhang mit der Tagebausanierung die Möglichkeiten einer Durchgriffshaftung auf die Muttergesellschaft JSTD und die übergeordnete Konzernmutter EPH? Hat sie diesen Sachverhalt geprüft und ggf. bereits Vorkehrungen in dieser Hinsicht getroffen bzw. plant sie dieses?

 

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Energie | Parlament

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